Unterzeichnung des Atomabkommens mit dem Iran am 14. Juli 2015 in Wien
Hintergrund

Vereinbarung mit dem Iran Kernpunkte des Atomabkommens

Stand: 08.05.2019 11:55 Uhr

Am 14. Juli 2015 einigten sich die UN-Vetomächte, Deutschland und der Iran in Wien auf das Atomabkommen. Es sollte Teheran davon abbringen, eine Atomstreitmacht aufzubauen. Ein Überblick über die Kernpunkte.

Kontrolle: Die Internationale Atomenergiebehörde (IAEA) erhält einen besonders intensiven Zugang zu allen Atomanlagen des Iran. Das gilt auch für die gesamte Atom-Infrastruktur, die zur Versorgung eines Kraftwerks nötig ist. Teheran muss bei begründetem Verdacht auch seine Militäranlagen öffnen. In Streitfällen soll eine Kommission entscheiden.

Zentrifugen: In den ersten zehn Jahren müssen mehr als zwei Drittel der bestehenden Kapazitäten zur Urananreicherung stillgelegt werden. Die Zahl installierter Zentrifugen soll von 19.000 auf rund 6000 sinken. Es dürfen auch nur ältere, weniger leistungsstarke Zentrifugen eingesetzt werden.

Anreicherung: Uran darf nur noch auf 3,67 Prozent angereichert werden, dieser Grad reicht für die Nutzung in Kraftwerken aus. Für eine klassische Atombombe wäre auf 90 Prozent angereichertes Uran nötig. Der Iran hatte einen Anreicherungsgrad von bis zu 20 Prozent erreicht, was für bestimmte medizinische Zwecke interessant ist.

Anreicherungsanlagen: Die Urananreicherung soll in der bestehenden Anlage Natans stattfinden. Die Anreicherungsanlage Fordo wird ein Atom-Forschungszentrum.

Arak: Der Schwerwasserreaktor Arak soll so umgebaut werden, dass er kein atomwaffentaugliches Plutonium produzieren kann. Der Iran erklärte nun, Beschränkungen für die Produkte aus dem Schwerwasserreaktor Arak sollten nicht mehr gelten. 

Uranbestände: Die Menge des bereits angereicherten Urans wird für 15 Jahre von ursprünglich mehr als 10.000 Kilogramm auf 300 Kilogramm reduziert. An diese Regelung fühlt sich der Iran nun nicht mehr gebunden.

Waffenembargo: Das UN-Verbot zur Ein- und Ausfuhr von Waffen wird um fünf Jahre verlängert. Auch Lieferungen, die dem Raketenprogramm des Irans dienen könnten, bleiben für acht Jahre verboten.

Sanktionen: Im Gegenzug hebt der Westen Wirtschaftssanktionen auf. Sollte der Iran gegen die vereinbarten Regeln verstoßen, können die Strafmaßnahmen umgehend wieder in Kraft treten.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete Inforadio am 08. Mai 2019 um 06:05 Uhr.