EU-Verkehrsminister beraten über Flugsicherheit Flüssigkeiten im Handgepäck sollen verboten bleiben

Stand: 09.10.2009 09:05 Uhr

Die EU-Verkehrsminister beraten heute über die Sicherheitsvorschriften an Flughäfen. Dabei ist offenbar vorgesehen, das weitgehende Verbot von Flüssigkeiten im Handgepäck zu verlängern. Grund ist die Technik: Bislang kann kein Gerät zwischen Flüssigsprengstoff und harmlosen Substanzen unterscheiden.

Das strenge Verbot von Flüssigkeiten im Handgepäck von Fluggästen wird voraussichtlich bis April 2012 verlängert. Wie aus Kreisen von EU-Diplomaten verlautete, soll das Verbot an kleineren Flughäfen nach Vorstellung der EU-Kommission sogar weitere zwei Jahre gelten. Bei einem Treffen in Luxemburg entscheiden die EU-Verkehrsminister heute über die Angelegenheit.

Flüssigkeiten im Handgepäck

Flüssigkeiten im Handgepäck müssen wohl auch die nächsten Jahre in klaren Plastikbeuteln transportiert werden.

Eigentlich hätte die Vorschrift im April 2010 auslaufen sollen. Dies sei aber wohl nicht möglich, hieß es. Grund ist fehlende Technik: Bei der Einführung im Jahr 2006 habe noch die Einschätzung vorgeherrscht, dass moderne Kontrollmaschinen bis dahin die Unterscheidung von Flüssigsprengstoff von Getränken oder Cremes ermöglichen könnten. Dies sei wider Erwarten nicht der Fall.

Abschaffung des Verbots in Stufen geplant

Die Europäische Kommission schlägt deshalb eine schrittweise Abschaffung vor. Demnach sollen ab April 2012 alle Flughäfen mit mehr als zehn Millionen Passagieren im Jahr mit den notwendigen Geräten ausgerüstet sein, um Flüssigkeiten zu scannen. Dort würden Getränke oder Zahnpasta dann wieder erlaubt sein. Für kleinere Flughäfen soll eine Frist bis April 2014 gelten. Für die Abstimmung heute zeichnete sich zuletzt eine Zustimmung der EU-Minister ab.

Einschränkungen für Flüssigkeiten seit 2006

Die EU hatte die Mitnahme von Flüssigkeiten nach den vereitelten Terroranschlägen von London im Jahr 2006 massiv eingeschränkt. So dürfen in der Regel maximal 100 Milliliter pro Packung oder Gefäß mitgeführt werden. Zudem darf die Gesamtmenge einen Liter nicht überschreiten und muss in einem durchsichtigen und wieder verschließbaren Beutel verstaut sein.

Regelungen zum Handgepäck für Flugreisende

Seit November 2006 dürfen Flüssigkeiten bei Flugreisen nur noch in geringen Mengen im Handgepäck mitgenommen werden:

- Im Handgepäck sind nur noch Behältnisse mit maximal 100 Millilitern Flüssigkeit erlaubt. Neben Wasser, Getränken, Sirup und Suppen zählen auch flüssige Stoffe wie Gels, Sprays, Shampoos, Sonnenlotionen, Öle und Cremes sowie Zahnpasta dazu.

- Alle Behältnisse müssen in einen durchsichtigen, wieder verschließbaren Plastikbeutel mit einem Volumen von einem Liter passen. Das Verschließen einfacher Plastikbeutel mit Hilfsmitteln (etwa Gummiband) ist nicht gestattet. Pro Fluggast ist nur ein Beutel zulässig.

- Fluggäste müssen die Flüssigkeiten aus dem Handgepäck nehmen und dem Kontrollpersonal zur Röntgenkontrolle übergeben.
- Laptops und vergleichbare elektrisch betriebene Gegenstände müssen vor der Röntgenkontrolle ausgepackt werden, sie werden getrennt durchleuchtet.

- Babynahrung, Medikamente oder Diabetiker-Säfte dürfen weiterhin mit an Bord genommen werden. Allerdings muss die Notwendigkeit dieser Produkte auf Verlangen glaubhaft gemacht werden, etwa mittels eines ärztlichen Attests.

- Hinter den Kontrollstellen an EU-Flughäfen oder an Bord von Maschinen europäischer Airlines dürfen nach wie vor Flüssigkeiten wie Getränke oder Parfüms gekauft werden.