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Homosexualitätstests sind verboten - EuGH zu Asylverfahren
Asylbewerber dürfen laut EuGH keinem Test ihrer sexuellen Orientierung unterzogen werden. | Bildquelle: ARD-aktuell / Doelling
EuGH in Luxemburg
Asylbewerber dürfen laut EuGH keinem Test ihrer sexuellen Orientierung unterzogen werden.
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