Ringen um einheitliche Regelung EU-Mitglieder wollen binationale Scheidungen vereinfachen

Stand: 25.07.2008 16:26 Uhr

Die Scheidung binationaler Ehen ist in der EU ein großes Problem - zu unterschiedlich ist das Scheidungsrecht der Mitgliedsstaaten. Das soll sich jetzt ändern: Eine Gruppe von Staaten will jetzt einen Sonderkompromiss aushandeln. Deutschland ist nicht dabei.

Von Michael Becker, MDR-Hörfunkkorrespondent Brüssel

Es ist schon schwierig genug - rein rechtlich - wenn ein Paar sich scheiden lässt. Hoch kompliziert wird es aber, wenn die Ehepartner aus verschiedenen Ländern kommen oder nicht in ihrem Heimatland leben. Die entscheidende Frage ist dann: Welches Scheidungsrecht wird angewendet? Das kann einen sehr großen Unterschied ausmachen - beim Scheidungsrecht liegen die EU-Länder meilenweit auseinander.

Schweden ist das Land mit dem liberalsten Scheidungsrecht - dort kann man eine Scheidung unter Umständen sogar per Post über die Bühne bringen. Am anderen Ende der Skala befindet sich Malta, wo es überhaupt kein Scheidungsrecht gibt. Will ein Paar sich scheiden lassen, muss die Kirche die Ehe annullieren. Die Justizminister der EU-Länder versuchen nun schon seit Monaten auf die Frage eine gemeinsame Antwort zu finden, welches Scheidungsrecht anzuwenden ist, wenn die Beteiligten aus verschiedenen EU-Ländern kommen.

Die größten Probleme mit einer EU-weiten Regelung hat Schweden. Die Regierung fürchtet, dass ihren Bürgern Nachteile entstehen, weil das liberale schwedische Scheidungsrecht nicht zur Anwendung kommen könnte, wenn ein Schwede beispielsweise mit einer Französin verheiratet ist und das Paar nicht in Schweden lebt.

Kleine Gruppe ringt um Kompromiss

Da mittlerweile klar ist, dass es keinen gemeinsamen Nenner gibt, haben sich einige EU-Länder entschieden, in einer kleinen Gruppe einen Kompromiss auszuhandeln, der dann für diese Länder gelten würde. Das ist rechtlich möglich, gilt aber als Notlösung, weil man am Ende einen Kompromiss hat, der nur in einzelnen EU-Ländern gilt. Deutschland zögert noch, sich an der Gruppe zu beteiligen. Justizstaatssekretär Lutz Diwell sagte allerdings, es gebe in Europa ein "hohes Bedürfnis nach einer einheitlichen Regelung".

Die Zahlen sprechen für sich: In Brüssel hat man errechnet, dass jede fünfte Ehe in der EU einen grenzüberschreitenden Charakter hat - das heißt, dass die Paare entweder aus unterschiedlichen Ländern kommen oder in einem anderen EU-Land leben als ihrem eigenen.

Der Kompromiss, der nun erarbeitet werden soll, läuft darauf hinaus, dass die Paare sich für das Scheidungsrecht des einen oder anderen entscheiden können. Nur wenn sie sich nicht einig werden, soll das Recht des Landes gelten, in dem sie zuletzt gemeinsam gewohnt haben. Bis es soweit ist, dürfte noch einige Zeit vergehen - und ob Deutschland sich am Ende beteiligt, ist noch offen.