Deniz Yücel im Newsroom der "Welt"

Fall Yücel Menschenrechtsgericht verurteilt Türkei

Stand: 25.01.2022 11:05 Uhr

Vier Jahre nach seiner Entlassung aus türkischer Haft hat der Journalist Yücel mit seiner Beschwerde vor dem Europäischen Menschengerichtshof teilweise Recht bekommen. Seine U-Haft war unangemessen. Die Türkei muss ihn entschädigen.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Türkei wegen der Inhaftierung des deutsch-türkischen Journalisten Deniz Yücel verurteilt. Das Vorgehen der Türkei habe die Menschenrechte Yücels auf Freiheit und Sicherheit sowie auf freie Meinungsäußerung verletzt, hieß es in dem Urteil, das schriftlich verkündet wurde. Die Untersuchungshaft war unangemessen.

Zudem befand das Gericht eine vom türkischen Verfassungsgericht zugestandene finanzielle Entschädigung als zu gering. Die Türkei muss Yücel nun 12.300 Euro Schadensersatz zahlen und 1000 Euro an Verfahrenskosten erstatten.

Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig: Die Prozessparteien können es innerhalb von drei Monaten anfechten.

Ein Jahr Haft ohne Anklage

Der "Welt"-Korrespondent Yücel war von Februar 2017 bis Februar 2018 ohne Anklageschrift im Hochsicherheitsgefängnis Silivri westlich von Istanbul inhaftiert gewesen. Erst nach langem politischen Tauziehen zwischen der türkischen Regierung und und der Bundesregierung kam Yücel frei und konnte ausreisen. Gleichzeitig wurde Anklage erhoben.

Im Juli 2020 wurde der Journalist dann in Abwesenheit wegen Terrorpropaganda für die verbotene kurdische Arbeiterpartei PKK zu rund zwei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Das Verfahren befindet sich derzeit in Revision.

Klaus Hempel, Klaus Hempel, SWR, 25.01.2022 11:47 Uhr