Jolanda Spiess-Hegglin

Urteil in der Schweiz Boulevardzeitung muss Ex-Politikerin entschädigen

Stand: 27.01.2025 17:21 Uhr

Der Medienkonzern Ringier soll einer Ex-Politikerin mehr als 300.000 Franken zahlen - als Entschädigung für Artikel der Boulevardzeitung Blick. Die Summe ergibt sich aus dem Gewinn der Zeitung mit der Kampagne.

Von Kathrin Hondl, ARD Genf

Es ist ein Urteil mit Signalwirkung für den Boulevardjournalismus - zumindest in der Schweiz: Der Medienkonzern Ringier, so entschied das Kantonsgericht Zug, muss der Schweizer Ex-Grünenpolitikerin Jolanda Spiess-Hegglin rund 309.000 Franken (etwa 327.000 Euro) plus Zinsen zahlen.

Die Summe errechnet sich aus dem Gewinn, den die Schweizer Boulevardzeitung Blick mit reißerischen und persönlichkeitsverletzenden Artikeln über Spiess-Hegglin gemacht habe.

Berichte über mögliches Sexualdelikt

Konkret geht es um vier Artikel über ein mögliches Sexualverbrechen bei einem lokalpolitischen Fest, einer sogenannten Landammann-Feier im Dezember 2014 im Kanton Zug. Was sich dort genau ereignet hat, ist bis heute ungeklärt.

Im Raum stand die Möglichkeit eines Sexualdelikts in Verbindung mit K.O.-Tropfen. Die damalige Grünen-Politikerin Spiess-Hegglin hatte sich jedenfalls am Morgen nach dem Fest wegen Gedächtnislücken und Unterleibsschmerzen im Krankenhaus untersuchen lassen. Dabei wurde die DNA eines SVP-Politikers gefunden - K.O.-Tropfen oder andere Drogen konnten aber nicht nachgewiesen werden, weil entsprechende Blut- und Urintests zu spät erfolgten.

So unklar die Faktenlage auch war, für die Schweizer Medien war es ein gefundenes Fressen. Vor allem das Boulevardblatt "Blick" mutmaßte, Spiess-Hegglin wolle mit dem K.O.-Tropfen-Verdacht womöglich eine außereheliche Affäre vertuschen.

"Meilenstein im Medienrecht"

Artikel mit reißerischen Überschriften wie "Sex-Skandal in Zug" erzielten hohe Klickzahlen und entsprechende Werbeeinnahmen. Diese sprach das Gericht nun Spiess-Hegglin zu. Ihre Anwältin sprach von einem "Meilenstein im Medienrecht" und "neuen Maßstäben" für die Entschädigung von Boulevardmedien-Opfern.

Der Medienkonzern Ringier dagegen hat angekündigt, Berufung einzulegen, und bezeichnete das Urteil als "fatalen Schlag für den freien Journalismus."

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete Deutschlandfunk am 27. Januar 2025 um 15:50 Uhr.