Gendarmen und Polizeibeamte gehen am Eingang des Sondergerichtssaals für den Prozess um die Anschläge von Nizza vorbei (Archivbild 21.09.22) | AP

Lkw-Anschlag in Nizza Hohe Haftstrafen im Terrorprozess

Stand: 13.12.2022 18:22 Uhr

2016 tötete ein Mann in Nizza 86 Menschen - kurz nach dem Anschlag wurde er erschossen. Zwei Helfer des Täters wurden nun wegen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung zu jeweils 18 Jahren Haft verurteilt.

Im Terrorprozess zum Anschlag in Nizza mit 86 Toten im Jahr 2016 sind zwei Angeklagte zu je 18 Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht befand sie für schuldig, Mitglieder einer terroristischen Vereinigung gewesen zu sein. "Sie haben den Täter moralisch und materiell unterstützt", sagte der Vorsitzende Richter Laurent Raviot im Pariser Justizpalast.

Auch gegen sechs weitere Angeklagte ergingen Urteile. Das Gericht verhängte zwölf Jahre Haft für den Mann, der dem Attentäter die Schusswaffe besorgte, die dieser beim Anschlag benutzte. Die weiteren fünf Beschuldigten in dem Prozess, die ebenfalls in die Beschaffung einer Waffe involviert waren, sollen zwischen zwei und acht Jahren in Haft.

Täter raste mit Lkw auf Promenade

Am 14. Juli 2016, dem französischen Nationalfeiertag, war der Tunesier Mohamed Lahouaiej Bouhlel auf der Flaniermeile Promenade des Anglais in Nizza mit einem tonnenschweren Lastwagen in eine Menschenmenge gerast. Er schoss auch auf Menschen.

Letztlich gab es 86 Todesopfer, mehr als 200 Menschen wurden verletzt. Der Gewalttäter wurde nach der Tat erschossen. Unter den Opfern in Nizza waren zwei Schülerinnen und eine Lehrerin aus Berlin.

Der Vorsitzende Richter Raviot sagte, Lahouaiej Bouhlel habe "so viele Menschen wie möglich töten wollen". "Das Gericht ist überzeugt, dass der Anschlag am 14. Juli ein terroristischer Akt war." Der Prozess habe gezeigt, dass der Täter zwar ein Persönlichkeitsproblem gehabt habe, aber nicht psychisch krank gewesen sei. 

Keine IS-Verbindung gefunden

Die Terrormiliz "Islamischer Staat" (IS) reklamierte den Anschlag damals für sich. Laut Gericht war dieses angebliche Bekenntnis trotz des Interesses des Täters für den Dschihadismus opportunistisch. Eine Verbindung zu einer Terrororganisation sei nicht gefunden worden, aber eine klare Inspiration beim Dschihadismus.