Menschenrechtskommissar kritisiert EU-Türkei-Deal "Diese Pläne sind schlicht illegal"

Stand: 16.03.2016 15:51 Uhr

Illegale Migranten in die Türkei, Syrer nach Europa - von einem solchen Deal zwischen EU und Türkei hält der Menschenrechtskommissar des Europarats gar nichts. In einem Gastbeitrag für tagesschau.de erklärt Nils Muiznieks, warum die geplante Absprache moralisch wie juristisch höchst fragwürdig ist.

Wenn der Europäische Rat sich heute wieder einmal wegen der Flüchtlingskrise in Brüssel trifft, muss ein Thema ganz oben auf der Agenda stehen: die Absprachen mit der Türkei. So wie bisher geht es nicht weiter.

Zurzeit sehen die Vorschläge vor, dass die Türkei alle illegalen Migranten aufnimmt, die über die Grenze zu Griechenland in die Europäische Union gekommen sind. Im Gegenzug ist geplant, dass die EU eine entsprechende Zahl von Syrern aus der Türkei einreisen lässt. Die Problematik eines solchen Arrangements besteht darin, dass dadurch ein Verfahren automatisiert wird. An dessen Ende kann für die Hälfte der Betroffenen nur die pauschale Abweisung stehen. Eine solche Praxis ist schlicht illegal, unabhängig von dem Land, mit dem eine derartige Absprache getroffen wird.

Zur Person

Nils Raymond Muiznieks ist Kommissar für Menschenrechte des Europarats in Straßburg. Der lettische Wissenschaftler und Politiker hat das Amt am 1. April 2012 übernommen.

Eine solche Praxis macht es nämlich unmöglich, die Schutzbedürftigkeit eines Flüchtlings hinreichend zu überprüfen. Sie unterminiert das fundamentale Menschenrecht des Einzelnen, Asyl zu suchen und zu finden, das die Vereinten Nationen 1948 in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgeschrieben haben. Sie verletzt auch die Garantien der UN-Flüchtlingskonvention, die anerkennen, dass Asylsuchende unter bestimmten Umständen gegen Einwanderungsgesetze verstoßen.

Ausländer dürfen nicht kollektiv ausgewiesen werden

Darüber hinaus widerspricht ein Blankoschein für die Abweisung von illegalen Einwanderern ohne gründliche und objektive Prüfung des Einzelfalls der Europäischen Menschenrechtskonvention. Deren Protokoll, das von allen EU-Ländern außer Griechenland und Großbritannien ratifiziert wurde, verbietet ausdrücklich die kollektive Ausweisung von Ausländern.

Das internationale Recht stellt das Recht des einzelnen Staates nicht in Frage, Personen abzuweisen, die des internationalen Schutzes nicht bedürfen. Es verbietet allerdings Verfahrensweisen, die mit den internationalen rechtlichen Verpflichtungen nicht vereinbar sind.

Der EGMR

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wurde 1959 in Straßburg von den Mitgliedstaaten des Europarats errichtet. Er soll die die Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention von 1950 sicherstellen. Der EGMR, nicht zu verwechseln mit dem EuGH, urteilt über Individual- und Staatenbeschwerden wegen behaupteter Verletzungen der in der Europäischen Menschenrechtskonvention anerkannten Rechte.

Seit 1998 ist der EGMR ein ständig tagender Gerichtshof. Bürger können sich, nachdem die innerstaatlichen Rechtsbehelfe erschöpft sind, mit Beschwerden direkt an ihn wenden. Die vom Gerichtshof gefällten Urteile sind für die betroffenen Staaten bindend.


In diesem Zusammenhang ist es nützlich und notwendig, sich mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu befassen, der diese Normen in den vergangenen 15 Jahren konsequent angewendet hat. Die Urteile des EGMR sind für alle Mitgliedsstaaten der EU rechtlich bindend.

So wurde Belgien 2002 in einem Fall von kollektiver Ausweisung verurteilt. Die Richter des EGMR befanden, dass das belgische Verfahren die Überprüfung der persönlichen Umstände eines jeden Betroffenen nicht ausreichend hätte garantieren können.

Menschenrechte gelten innerhalb und außerhalb der Territorien

Zehn Jahre später bestätigte der Gerichtshof diesen Grundsatz in einem Verfahren gegen Italien. Es ging um somalische und eritreische Migranten, die aus Libyen gekommen waren, auf See von den italienischen Behörden aufgegriffen und in Summe nach Libyen zurück geschickt wurden. Was dieses Urteil besonders bedeutsam macht: Zum ersten Mal be- und verurteilte der EGMR die Vorgehensweise eines Mitgliedsstaates außerhalb seines Territoriums. Damit hob der Gerichtshof hervor, dass die europäischen Menschenrechtsnormen ein wirksames Instrument sind.

Der EGMR machte auch in zwei weiteren Urteilen deutlich, dass er am Verbot von Kollektivausweisungen festhält, und zwar unabhängig davon, ob diese Personen dabei sind, die Grenze zu überschreiten oder ob sie sich bereits rechtmäßig im Staatsgebiet aufhalten.

So wurde Russland 2014 verurteilt, weil es eine Gruppe von Georgiern in 2006 ausgewiesen hatte. Italien konnte sich vor Gericht nicht durchsetzen, als Afghanen, Sudanesen und Eritreer nach dem illegalen Grenzübertritt direkt zurück nach Griechenland geschickt wurden.

Kein Zweifel: Die aktuelle Bewegung der Flüchtlinge, Asylbewerber und anderer Migranten übt großen Druck auf die europäischen Staaten aus. Sie belastet insbesondere ihre Asylsysteme und ihre Ressourcen. Das darf aber nicht als Vorwand dafür benutzt werden, sich der Verpflichtung entziehen, diejenigen zu schützen, die vor Kriegen und Verfolgung fliehen müssen.

Selbst wenn eine schnelle umfassende Lösung dieses Problem nicht möglich ist – es ist auch jetzt machbar, Maßnahmen zu ergreifen, die mit den Menschenrechten konform gehen. Das wird sich mittel- und langfristig auszahlen.

So ist es dringend angezeigt, Asylsuchende aus Griechenland und Italien herauszuholen. Es gilt ein europaweites System zu etablieren, in dem Asylanträge bewertet, Flüchtlinge verteilt und nicht Schutzbedürftige zurückgeschickt werden.

Italien beweist: Es geht!

Darüber hinaus müssen die europäischen Länder die rechtlichen Möglichkeiten ausweiten, dass Flüchtlinge legal Schutz in Europa suchen können. Diese Menschen dürfen nicht länger dazu gezwungen werden, gefährliche Routen zu nutzen oder gewissenlose Schleuser zu bezahlen. Dazu steht ein umfangreiches Instrumentarium zu Verfügung, von humanitären Aufnahmeprogrammen bis hin zur Möglichkeit der Familienzusammenführung. Einige Länder, darunter auch Deutschland, haben solche Instrumente bereits eingesetzt.

Das jüngste Beispiel kommt aus Italien, das im vergangenen Monat 93 syrische Flüchtlinge direkt aus den Lagern im Libanon einreisen ließ. Das beweist: Es ist möglich, legale und sichere Wege zu finden, um Flüchtlingen zu helfen,  und die europäischen Staaten sollten öfter von diesen Möglichkeiten Gebrauch machen. Die nächste Gelegenheit dazu bietet sich am 30. März im Rahmen des hochrangigen Ministertreffens beim Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen in Genf, wo man über legale Wege nach Europa für syrische Flüchtlinge berät.

Bereitschaft zu Kooperation erneuern

Allerdings kann kein Instrument funktionieren, wenn die wichtigste Voraussetzung nicht erfüllt ist, um die Flüchtlingskrise zu lösen. Die europäischen Länder müssen ihre Kooperationsbereitschaft erneuern und auf aufhören, sich gegenseitig zu misstrauen.

Die chaotische Reaktion, die wir bisher gesehen haben, hat dazu geführt, dass selbst die großzügigsten Länder wie Deutschland und Schweden kapitulieren. Sie mussten resigniert feststellen, dass eben nicht alle bereit waren, die Verantwortung bei der Aufnahme von Asylsuchenden zu teilen.

Dieser Trend muss rückgängig gemacht werden. Der bevorstehende EU-Rat ist der richtige Anlass, eine Antwort auf die Wanderungsbewegung zu finden. Eine Antwort, die der moralischen und rechtlichen Verpflichtungen der europäischen Länder entspricht, Flüchtlinge zu schützen, und die zugleich den Grundsatz der Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten wahrt.

Der Europarat

Der Europarat (Council of Europe) ist kein Organ der EU. Er hat 47 Mitgliedsstaaten, darunter die 28 Mitglieder der Europäischen Union. Mitglieder sind darüber hinaus auch etwa die Türkei, Russland, Albanien, Mazedonien, Georgien und Aserbaidschan.

Sitz des Europarates ist Straßburg. Er wurde 1949 gegründet und dient als Forum für Debatten über Menschenrechtsfragen. Der Europarat soll die demokratische Entwicklung in den Mitgliedsländern fördern. Die Resolutionen der Parlamentarischen Versammlung sind nicht bindend, die Institution gilt jedoch als wichtiger Stimmungsmesser für politische Lagen.

Wichtigste Einrichtung des Gremiums ist der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Der EGMR ist nicht zu verwechseln mit dem EuGH in Luxemburg, der das oberste rechtsprechende Organ der EU ist.