Einigung in Straßburg Fluggastdaten sollen gespeichert werden

Stand: 12.04.2016 17:00 Uhr

Wer mit dem Flugzeug unterwegs ist, hinterlässt digitale Spuren: Namen, Kreditkartennummern oder Essenswünsche. Diese Daten sollen Sicherheitsbehörden künftig fünf Jahre zur Verfügung stehen. Darauf einigte sich der entscheidende EU-Ausschuss.

Nach vierjähriger Beratung steuert das EU-Parlament beim Thema Fluggastdatenspeicherung auf eine Einigung zu. Im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten stimmte eine Mehrheit für die Gesetzesnovelle. Damit ist bei der Abstimmung am Donnerstag im Europaparlament eine breite Zustimmung sicher.

Bereits im Dezember hatten sich die EU-Innenminister darauf verständigt, Passagierdaten künftig für sechs Monate zu speichern. Konkret geht es bei dieser sogenannten PNR-Richtlinie um Namen, Kreditkartennummern und Essenswünsche von Fluggästen. Nach einem halben Jahr werden diese Informationen anonymisiert und können noch fünf Jahre lang von Sicherheitsbehörden verwendet werden. Fluggesellschaften sollen verpflichtet werden, den EU-Ländern die Datensätze zu überlassen.

Der französische Premierminister Manuel Valls hatte nach den Anschlägen von Brüssel Druck auf die Abgeordneten gemacht. "Das Europäische Parlament hat zu lange gewartet, um diesen Text zu billigen. Es muss ihn prüfen und im April annehmen. Es ist Zeit", hatte Valls gesagt.

Auch EU-Datenschutzpaket auf dem Weg

Auch beim neuen EU-Datenschutzpaket rückt eine Einigung in greifbare Nähe. Für die Neuregelung, welche die derzeit gültigen Vorschriften aus dem Jahre 1985 dem Internet-Zeitalter anpassen soll, stimmte eine große Mehrheit im EU-Innenausschuss. Damit dürfte auch dieses Vorhaben am Donnerstag im Europaparlament Zustimmung finden.

Das Paket besteht aus einer allgemeinen Verordnung zum Datenschutz und einer Richtlinie, welche die Weitergabe von Daten durch Polizei und Justiz erstmals EU-weit regelt.

Laut der Verordnung dürfen außerdem Unternehmen künftig Daten, die sie für einen bestimmten Zweck bekommen, in der Regel nicht mehr ohne ausdrückliche Zustimmung der Betroffenen weitergeben oder für andere Zwecke nutzen. Auch ein Recht auf Vergessen ist vorgesehen: Internetanbieter müssen auf Verlangen private Informationen löschen. Bei Verstößen gegen die neuen Vorschriften sieht die Neuregelung Strafen von bis zu vier Prozent des Jahresweltumsatzes vor. Diese Reform sei ein "Riesenerfolg" für den Datenschutz, betonte der Berichterstatter der deutsche Grünen, Jan Philipp Albrecht.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete Deutschlandfunk am 14. April 2016 um 13:15 Uhr