Der britische Premierminister Johnson im Unterhaus (Archivbild).

EU-Arbeitskräfte nach Brexit Unterhaus beschließt Ende der Freizügigkeit

Stand: 19.05.2020 05:15 Uhr

Das britische Unterhaus hat das Gesetz beschlossen, mit dem die Freizügigkeit in der Zuwanderung für EU-Arbeitskräfte ab Januar 2021 endet. Nun plant die Regierung von Premier Johnson ein Punktesystem für die Zuwanderung.

Dreieinhalb Monate nach dem Brexit hat das britische Unterhaus das Gesetz zur Beendigung der Freizügigkeit für europäische Arbeitskräfte verabschiedet. Der Gesetzentwurf wurde mit den Stimmen der konservativen Mehrheit gebilligt. 351 Abgeordnete stimmten für die Vorlage, 252 dagegen. 

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass ab Januar 2021 Arbeitskräfte aus der EU sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz nicht mehr freien Zugang zum britischen Arbeitsmarkt haben.

Zuwanderungsregeln ab Januar 2021 weiter unklar

Großbritannien war am 31. Januar nach 47 Jahren Mitgliedschaft aus der EU ausgetreten. Bis Jahresende läuft jedoch eine Übergangsphase, in der das Land noch im EU-Binnenmarkt und in der Zollunion bleibt. Die EU-Regeln gelten bis dahin weiter. 

Welche Kriterien ab dem 1. Januar 2021 für die Zuwanderung europäischer Arbeitskräfte nach Großbritannien gelten sollen, wird in dem Gesetzentwurf nicht präzisiert. Die Regierung von Premierminister Boris Johnson hatte jedoch bereits im Februar ein Punktesystem präsentiert, das Arbeitskräften mit besonderen Qualifikationen den Vorzug gibt. 

Innenministerin Priti Patel sagte gestern, das neue Zuwanderungssystem werde "tragfähiger, fairer und einfacher" sein. Es werde eine "wesentliche Rolle" bei der Genesung der britischen Wirtschaft von den Folgen der Coronavirus-Pandemie spielen.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete Inforadio am 19. Mai 2020 um 06:45 Uhr.