Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts EU-Richtlinie zur Datenspeicherung auf dem Prüfstand

Stand: 04.03.2010 10:02 Uhr

Ist die EU-Richtline zur Datenspeicherung angemessen und effektiv? EU-Innenkommissarin Malmström will die Richtlinie überprüfen lassen. Sie ist Grundlage für das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in Deutschland, dass das Bundesverfassungsgericht am Dienstag für verfassungswidrig erklärt hatte.

Nach dem Aus für die Vorratsdatenspeicherung durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts plant EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström, die EU-Richtlinie zur Datenspeicherung überprüfen zu lassen. Der Tageszeitung "Die Welt" sagte sie, dass die Richtlinie bis Ende des Jahres beurteilt werden solle. "Da werden wir uns nicht nur ansehen, ob sie angemessen und effektiv ist und wie hoch die Kosten sind, dann wird man auch sehen, ob sie mit der Grundrechtecharta des Lissabon-Vertrags vereinbar ist."

Malmström wies darauf hin, dass der Nutzen der Richtlinie zur Datenspeicherung für den Anti-Terror-Kampf und die Kriminalitätsbekämpfung noch nicht abschließend bewertet werden könne. Als Grund nannte sie, dass die Direktive in einigen Mitgliedsländern noch gar nicht umgesetzt worden sei. "In den Ländern, in denen sie umgesetzt wurde, sagen die Behörden, dass sie nützlich sei", fügte Malmström hinzu.

Datenspeicherung verletzt Telekommunikationsgeheimnis

Die Karlsruher Richter hatten am Dienstag die seit 2008 geltende gesetzliche Regelung zur massenhaften Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten für verfassungswidrig erklärt. Sie verletze das Telekommunikationsgeheimnis, begründete der Erste Senat seine Entscheidung. Alle vorhandenen Daten müssen nun gelöscht werden. Die EU-Richtlinie, die Grundlage für das Gesetz in Deutschland ist, wurde jedoch nicht generell in Frage gestellt. Die Telekommunikationsdaten seien "für eine effektive Strafverfolgung und Gefahrenabwehr von besonderer Bedeutung", hieß es.

Während die Union rasch ein neues, am Urteil des Bundesverfassungerichts orientiertes Gesetz auf den Weg bringen will, will sich Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser- Schnarrenberger (FDP) nicht unter Druck setzen lassen. Gegner von Vorratsdatenspeicherungen wollen nun auch die EU-Richtlinie zu Fall bringen.