EU-Verordnung zum Datenschutz Friedrich fordert Nachbesserungen

Stand: 22.10.2013 09:23 Uhr

Die EU will das Datensammeln im Internet erschweren. Mit einer neuen Verordnung zum Datenschutz soll die Richtlinie aus den 90er Jahren abgelöst werden. Das EU-Parlament hat schon zugestimmt. Innenminister Friedrich fordert jedoch Nachbesserungen.

Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich gehen die geplanten neuen Datenschutzregeln der EU nicht weit genug. Der CSU-Politiker forderte in der Zeitung "Die Welt" Nachbesserungen. Ziel müsse es sein, die Verordnung so auszugestalten, dass sie die hohen deutschen Schutzstandards widerspiegele, praxistauglich sei und auf die Herausforderungen des Internetzeitalters reagiere.

Das Europäische Parlament hatte gestern eine neue EU-Verordnung zum Datenschutz auf den Weg gebracht, mit der alte Richtlinien von 1995 ersetzt werden sollen. Dem Entwurf müssen nun noch die 28 EU-Staaten und die EU-Kommission zustimmen. Experten gehen davon aus, dass die Verordnung darum noch an einigen Stellen verändert wird.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar sieht nun die Chance, "den Reformstau im Datenschutzrecht endlich aufzulösen und zeitgemäße Regeln zum Schutz der Privatsphäre europaweit verbindlich zu verankern". In der "Welt" kritisierte Schaar jedoch die zögerliche Haltung im EU-Rat. Er habe den Eindruck, "dass einige Mitgliedsstaaten kein großes Interesse an einer zügigen Verabschiedung eines starken harmonisierten Datenschutzrechts haben".

Bisher nur ein Flickenteppich

Die Mitgliedstaaten legen die veralteten EU-Vorgaben bislang sehr unterschiedlich aus. Daher beklagen Unternehmen einen Flickenteppich aus 28 verschiedenen nationalen Datenschutzregeln in der EU.

"Die heutige Abstimmung ist ein Meilenstein auf dem Weg zu einem starken EU-Datenschutz", sagte der für den Entwurf zuständige EU-Parlamentarier, der Grünen-Politiker Jan-Philipp Albrecht. Jetzt werde es auf die nationalen Regierungen ankommen, zügig eine gemeinsam Position zu finden.

Was konkret in der Verordnung stehen soll

Dem Parlamentsentwurf zufolge sollen Unternehmern künftig die Einwilligung des Nutzers einholen, wenn sie seine Daten verarbeiten wollen. Standardisierte Symbole (sogenannte Icons) sollen dabei die Orientierung erleichtern. Für die Nutzung von Daten von unter 13-jährigen muss die Einwilligung der Eltern eingeholt werden.

Zudem will das EU-Parlament will das sogenannte "Recht auf Vergessen" gegenüber Internetriesen wie Facebook und Google stärken: Will der Nutzer seine Daten löschen lassen, muss sich der Anbieter darum kümmern, der die Informationen aufgenommen hat. Wenn er die Daten an andere Firmen weitergegeben hat, ist er auch dort für die Löschung verantwortlich.

Die neuen Regeln sollen für alle Unternehmen gelten, die in ihrem System innerhalb eines Jahres mehr als 5000 Kunden registriert haben. Kleine Betriebe sollen damit von Bürokratie verschont bleiben. Albrecht erklärte, dass Firmen bei schweren Verstößen mit Geldstrafen in Milliardenhöhe rechnen müssten. Vermutlich wird die EU-Kommission auf niedrigere Bußgelder dringen.

In größeren Firmen soll sich ein Datenschutzbeauftragter um die Einhaltung der neuen Vorschriften kümmern. Für kleinere deutsche Betriebe entfiele die Regelung, dass sie schon dann einen Beauftragten brauchen, wenn überhaupt sensible Kundendaten bearbeitet werden.