Bericht über umfangreiche Reformpläne Kehrtwende in der EU-Asylpolitik?

Stand: 05.04.2016 01:01 Uhr

Die EU-Kommission erwägt offenbar, Entscheidungen über Asylverfahren künftig nicht mehr in den Mitgliedsstaaten treffen zu lassen. Laut einem Medienbericht könnte künftig eine europäische Institution entscheiden, die bereits existiert.

In der EU-Kommission gibt es offenbar konkrete Überlegungen, die Entscheidung über Asylverfahren künftig nicht mehr den einzelnen Mitgliedsländern zu überlassen, sondern in europäische Hände zu legen. Das berichtet die "Welt" unter Berufung auf eine Mitteilung der EU-Kommission mit dem Titel "Reform des europäischen Asylsystems und Stärkung legaler Wege nach Europa".

Das Dokument, das der Zeitung vorliege, solle am 6. April veröffentlicht werden. Darin steht laut "Welt", es könne überlegt werden, "die Verantwortung für die Bearbeitung von Asylansprüchen von der nationalen Ebene auf EU-Ebene zu verlegen".

EASO könnte Aufgabe übernehmen

Konkret schlägt die EU-Kommission demnach vor, das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) von einer einfachen EU-Agentur in eine Agentur mit Entscheidungsbefugnissen umzuwandeln, die in jedem Land künftig einen Ableger haben soll und die auch Einsprüche gegen die jeweiligen Bescheide bearbeiten könnte. "Dies würde einen einzigen und zentralisierten Entscheidungsmechanismus schaffen und würde so die komplette Harmonisierung der Verfahren, aber auch der konsistenten Beurteilung von Schutzbedürfnissen auf EU-Ebene sichern", zitiert das Blatt aus der Mitteilung.

Hintergrund der Überlegungen sind offenbar die aktuellen Probleme bei der Verteilung der Flüchtlinge innerhalb der EU. Das Dublin-System habe sich in der Krise als ungeeignet erwiesen, kritisiert die EU-Kommission. Eine kleine Zahl von Mitgliedsländern müsse dadurch die Hauptlast tragen. "Das ist eine Situation, die die Möglichkeiten eines jeden betroffenen Staates strapaziert."

Hintergrund: Recht auf Asyl

Das Recht auf Asyl ist ein Grundrecht - verankert im Artikel 16 a des Grundgesetzes. Wer in seiner Heimat politisch verfolgt wird, darf in Deutschland Zuflucht suchen. Ob jemand Asyl bekommt, hängt alleine von der politischen Verfolgung ab und nicht von anderen Faktoren wie Ausbildung, Sprachkenntnissen oder Familienstand. Auch gibt es keine Beschränkung oder eine Art Obergrenze dafür, wie vielen Menschen Deutschland Schutz gewährt. Jedoch müssen Flüchtlinge laut dem Dublin-Abkommen in dem EU-Land einen Asylantrag stellen, in dem sie erstmals die Europäische Union betreten haben.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete die tagesschau am 05. April 2016 um 05:30 Uhr.