EU- und ukrainische Flagge
Hintergrund

Hintergrund Das Assoziierungsabkommen der EU mit der Ukraine

Stand: 07.04.2016 11:28 Uhr

Das Assoziierungsabkommen mit der Ukraine sieht die Schaffung einer Freihandelszone und eine engere politische Zusammenarbeit mit Brüssel vor. Die Ablehnung durch den Ex-Premier Janukowitsch löste 2013 die Maidan-Proteste aus. Wie brisant sind die 1200 Seiten?

Die EU und die Ukraine, Georgien sowie die Republik Moldau haben beim Gipfel am 27. Juni 2014 in Brüssel Assoziierungsabkommen unterzeichnet.

Am umfassendsten ist dabei das Abkommen mit der Ukraine, das am 16. September von den Parlamenten in Kiew und Straßburg ratifiziert wurde. Es sollte ursprünglich schon beim EU-Ostpartnerschafts-Gipfel im November 2013 im litauischen Vilnius unterschrieben werden. Der damalige Präsident Viktor Janukowitsch verweigerte aber auf Moskauer Druck hin die Unterzeichnung. Dieser Kurswechsel führte zu monatelangen Protesten auf dem Maidan in Kiew - und letztlich zum Sturz der Regierung.

Das rund 1200 Seiten starke Abkommen soll die Ukraine stärker an die EU binden. Es enthält eine Reformagenda für die Ukraine, die ihre Gesetzgebung an die EU-Normen angleichen soll. Außerdem sieht es Reformen zur Stärkung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit vor sowie zum Schutz der Menschenrechte und zur Korruptionsbekämpfung. Vereinbart ist danach eine enge Kooperation in der Außenpolitik.

Handelsteil im zweiten Schritt

Der Handelsteil wurde dann auf dem Gipfel in Brüssel unterzeichnet. Er soll 2016 in Kraft treten - dies steht nun aber wegen des "Nee" der Niederländer auf der Kippe. Er umfasst die wirtschaftliche Zusammenarbeit, die Schaffung einer Freihandelszone und einen fast vollständigen Verzicht beider Seiten auf Zölle. Auch die Niederlassung von Unternehmen wird erleichtert und der freie Kapitalverkehr garantiert.

Das Spektrum reicht von Urheberrechten über Beschaffungsvorschriften und Wettbewerbsgesetze bis hin zu Vorschriften über den Finanzmarkt oder den Verkehr. Der Markt der EU wird fast vollständig für die Ukraine geöffnet - und umgekehrt. Für Unternehmen aus der EU wird der Zugang zu einem Absatzmarkt mit rund 45 Millionen Konsumenten deutlich einfacher - sie könnten durch den Wegfall von Zöllen jedes Jahr Kosten in dreistelliger Millionenhöhe einsparen.

In verschiedenen Bereichen gibt es Übergangsfristen. Sofern bestimmte rechtliche, organisatorische und politische Voraussetzungen erfüllt sind, sollen die Ukrainer auch ohne Visa in die EU reisen dürfen. Auch im Energiebereich ist eine enge Zusammenarbeit vorgesehen.