
Schweizer Bundesanwaltschaft Anklage gegen Ex-DFB-Funktionäre
Stand: 06.08.2019 13:24 Uhr
Die Schweizer Bundesanwaltschaft hat gegen Ex-DFB-Funktionäre Anklage erhoben. Der Vorwurf: arglistige Täuschung im Zusammenhang mit der Fußball-WM 2006. Die Beschuldigten sind Theo Zwanziger, Wolfgang Niersbach und Horst R. Schmidt.
Die Schweizer Bundesanwaltschaft hat in der Affäre um die Fußball-WM 2006 Anklage gegen die früheren DFB-Funktionäre Theo Zwanziger, Wolfgang Niersbach und Horst R. Schmidt erhoben. Der Vorwurf: Die drei sollen im April 2005 die Mitglieder des DFB-Organisationskomitees für die Fußball-WM 2006 in Deutschland "arglistig über den eigentlichen Zweck einer Zahlung in der Höhe von rund 6,7 Millionen Euro getäuscht" haben, heißt es in der Mitteilung.
Oder konkret mit den Worten von Juristen: Zwanziger und Schmidt sowie dem früheren FIFA-Generalsekretär Urs Linsi wird Betrug in Mittäterschaft vorgeworfen. Niersbach wird die Gehilfenschaft zu Betrug angelastet, wie die Behörde mitteilte. Eingestellt wurde im Juli laut Bundesanwaltschaft das Verfahren wegen des Verdachts auf Geldwäsche.
Schweizer Bundesanwaltschaft erhebt Anklage gegen DFB-Funktionäre
tagesthemen 22:15 Uhr, 06.08.2019, Wolfgang Wanner, ARD Genf
Für Niersbach ein "unsägliches Verfahren"
Die Beschuldigten hatten die Vorwürfe stets zurückgewiesen. Der ehemalige DFB-Präsident Niersbach teilte nun der Nachrichtenagentur dpa mit: "Materiell kann ich nur wiederholen, dass die erhobenen Vorwürfe völlig haltlos sind." In seinem schriftlichen Statement schrieb er zudem: "Es ist bezeichnend für dieses unsägliche Verfahren, dass man als Betroffener nach über drei Jahren erfahren muss, dass Anklage erhoben wird."
Auch gegen den damaligen WM-Organisationschef Franz Beckenbauer wird ermittelt. Jedoch wurde sein Verfahren im Juli abgekoppelt. Als Grund nannte die Bundesanwaltschaft dessen Gesundheitszustand, der "nach derzeitiger Prognose eine Teilnahme oder Einvernahme an der Hauptverhandlung vor Bundesstrafgericht nicht zulässt".
Joscha Bartlitz, HR, zur Anklage gegen die DFB-Funktionäre
tagesschau 17:00 Uhr, 06.08.2019
Privater Kredit für Zahlung von FIFA-Forderung?
Die Geschichte des Falls beginnt im Sommer 2002. Damals hatte sich Beckenbauer laut Bundesanwaltschaft beim Unternehmer Robert Louis-Dreyfus einen Kredit in Höhe von umgerechnet 6,7 Millionen Euro geholt. Dieses Geld floss den Ermittlern zufolge dann auf Konten des damaligen FIFA-Funktionärs Mohammed Bin Hammam. Warum das geschah, "konnte nicht abschließend geklärt werden", so die Bundesanwaltschaft. Die zuständigen Behörden in Katar hätten bei den Ermittlungen trotz entsprechender Bitte nicht geholfen.
Beckenbauer gab laut Bundesanwaltschaft an, dass Bin Hammam beziehungsweise die FIFA-Finanzkommission einen Zuschuss für das Organisationskomitee für die WM 2006 gefordert habe. Weil der DFB dieses Geld nicht habe bereitstellen wollen, habe er die Forderung mithilfe des Kredits persönlich beglichen.
Fragliche Rückzahlung über DFB-Konto
Die Rückzahlung von Beckenbauers privatem Kredit erfolgte drei Jahre später. Und hier liegt der Punkt der Anklage: Statt von Beckenbauers persönlichen Konten floss das Geld laut Bundesanwaltschaft von einem DFB-Konto mit Umweg über die FIFA zurück an den Unternehmer Louis-Dreyfus.
Wie ist das möglich? Wieso wird - nach Überzeugung der Ermittler - von einem DFB-Konto Geld zurückgezahlt, wenn der DFB diese Summe vorher gar nicht zahlen wollte? "Die Beschuldigten wussten, dass der Präsidialausschuss des Organisationskomitees für die WM 2006, welcher in eine Zahlung dieser Größenordnung zwingend einzubeziehen war, der Tilgung des Darlehens [...] nicht zustimmen würde", heißt es in der Mitteilung der Bundesanwaltschaft.
Verhinderung von Verjährung
Um die Überweisung trotzdem vornehmen zu können, wurde dem Präsdialausschuss des Organisationskomitees nach Überzeugung der Ermittler von den Beschuldigten ein anderer Grund für die Überweisung untergejubelt. Nämlich die Beteiligung des DFB an der FIFA-Auftaktveranstaltung der WM 2006. Dem sollen die Verantwortlichen zugestimmt haben und so gelangte das Geld nach Auffassung der Bundesanwaltschaft an die FIFA - und diese soll den Millionenbetrag durch das Mitwirken von Linsi an den Unternehmer Louis-Dreyfus weitergeleitet haben.
Um eine Verjährung zu verhindern, muss bis April 2020 ein erstinstanzliches Urteil gefällt werden.