Amnesty zu Sex ohne Einwilligung "Nein heißt Nein" gilt in wenigen EU-Ländern

Stand: 24.11.2018 03:13 Uhr

Nur in einem Drittel der europäischen Länder ist Sex ohne Einwilligung der Frau per Gesetz eine Vergewaltigung. Zu diesem Ergebnis kommt Amnesty International. In den meisten Staaten seien Frauen nicht ausreichend geschützt.

"Nein heißt Nein" - das gelte in weniger als einem Drittel der europäischen Länder, beklagt Amnesty International. In den meisten Staaten werde ungewollter Sex nur dann als Vergewaltigung eingestuft, wenn es zu körperlicher Gewalt, Drohungen oder Zwang kommt, teilte die Menschenrechtsorganisation zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen an diesem Sonntag mit.

Amnesty untersuchte die Gesetzeslage in 31 europäischen Ländern. Demnach haben nur 8 davon sogenannte "zustimmungsbasierte Definitionen" von Vergewaltigung in ihren Gesetzen festgelegt. In Deutschland, Irland, Großbritannien, Belgien, Zypern, Island, Luxemburg und Schweden gilt es als Vergewaltigung, wenn Menschen Sex haben, obwohl einer der Beteiligten Nein gesagt hat.

Oft noch von "Ehre" und "Moral" die Rede

In den rechtlichen Definitionen der übrigen Länder wird laut Amnesty nur bei Gewalt, Androhung von Gewalt oder Zwang von einer Vergewaltigung ausgegangen. "Viele Leute glauben noch immer, es handele sich nicht um Vergewaltigung, wenn das Opfer betrunken oder freizügig gekleidet ist oder sich nicht körperlich wehrt", erklärte Anna Blus, Frauenrechtsexpertin von Amnesty. Dies sei jedoch falsch: "Sex ohne Zustimmung ist Vergewaltigung, Punkt."

Darüber hinaus sei die Gesetzgebung zu sexueller Gewalt in manchen Ländern noch mit Begriffen wie "Ehre" und "Moral" verbunden, was den Gedanken stütze, dass die Gesellschaft die Körper von Frauen kontrollieren dürfe. Als Beispiel führte Amnesty an, dass im EU-Land Malta Sexualvergehen im Gesetzbuch unter das Kapitel "Verbrechen, die die gute Ordnung der Familie betreffen" fielen.

Grüne: Mindestens 4000 Plätze in Frauenhäusern fehlen

Grünen-Chefin Annalena Baerbock hat mehr Geld für den Schutz von Frauen gefordert. Bundesweit fehlten mindestens 4000 Plätze in Frauenhäusern, sagte sie den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Das Übereinkommen des Europarats zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen schreibe einen Schutzplatz pro 7500 Einwohner vor. Deutschland müsse einen "Rechtsanspruch auf Schutz" schaffen, verlangte Baerbock.

Auch Frauenministerin Franziska Giffey setzt sich für einen Ausbau der Hilfsangebote in Frauenhäusern ein. Im kommenden Jahr soll ein Aktionsprogramm gegen Gewalt an Frauen starten, das Länder wie Kommunen beim Ausbau von Hilfsstrukturen unterstützt. Im ersten Jahr sollen 6,1 Millionen Euro fließen, im zweiten Jahr 35 Millionen Euro.

In Deutschland gilt seit 2016 neues Recht

Dabei hätten Gesetze die Macht, Gerechtigkeit zu ermöglichen und Einstellungen zu beeinflussen, so Blus. Durch Gesetzesänderungen könnten europäische Regierungen dafür sorgen, dass Frauen nicht mehr anzweifeln, dass die Täter bestraft werden. Schlussendlich biete das auch besseren Schutz vor Vergewaltigungen.

In Deutschland wurde das Sexualstrafrecht im Jahr 2016 reformiert. Seitdem muss eine Person mit Worten oder Gesten zum Ausdruck bringen, dass sie keinen Sex möchte. Passivität gilt dagegen als schweigendes Einverständnis. In Schweden ist das anders. Dort gilt seit Juli dieses Jahres ein Gesetz, nach dem die Partner aktiv zustimmen müssen - verbal oder nonverbal.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete Deutschlandfunk am 24. November 2018 um 18:00 Uhr.