Ein Mann geht in der sogenannten blauen Stunde an den Geschäften in der ansonsten leeren Fußgängerzone vorbei.
FAQ

Ausgangsbeschränkungen Was der Karlsruher Beschluss bedeutet

Stand: 06.05.2021 01:31 Uhr

Das Bundesverfassungsgericht hat die Eilanträge gegen die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen abgelehnt. Ob diese mit dem Grundgesetz vereinbar sind, ist damit noch nicht entschieden.

Von Kolja Schwartz und Frank Bräutigam, ARD-Rechtsredaktion

Was hat das Gericht entschieden?

Das Bundesverfassungsgericht hat die Eilanträge zu den nächtlichen Ausgangsbeschränkungen abgelehnt. Das heißt: Sie bleiben nach den Regeln der Bundesnotbremse vorerst überall dort in Kraft, wo die Sieben-Tage-Inzidenz den Wert von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschreitet. Zwischen 22 und 5 Uhr ist der Aufenthalt außerhalb der Wohnung untersagt. Es gibt aber Ausnahmeregelungen. So sind etwa Spaziergänge einer einzelnen Person bis 24 Uhr gestattet.

Bedeutet der Beschluss, die Ausgangssperren sind rechtmäßig?

Nein. Das hat das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich offen gelassen. Ob die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen mit dem Grundgesetz vereinbar sind oder ob sie unverhältnismäßig sind und damit zu weit gehen, prüft das Gericht erst im Hauptsacheverfahren. Heute hat Karlsruhe nur entscheiden, dass sie nicht vorläufig gekippt werden. Die meisten der über 200 Beschwerdeführer hatten das beantragt.

Was wurde dann im Eilverfahren geprüft?

Die anhängigen Verfassungsbeschwerden gegen die "Bundesnotbremse" sind mit Eilanträgen verbunden. Nur über sie wurde heute entschieden. Eilanträge bedeuten: Das Gericht "kann im Streitfall durch einstweilige Anordnung einen Zustand vorläufig regeln, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile (…) zum gemeinen Wohl dringend geboten ist."  Es geht also bei den Eilanträgen darum, ein Gesetz oder eine Maßnahme vorläufig zu stoppen. Die Hürden dafür sind besonders bei einem Gesetz sehr hoch, weil ein vorläufiger Stopp ein erheblicher Eingriff in die originäre Zuständigkeit des Gesetzgebers wäre. Möglich wäre dies trotzdem, wenn es sich zum Beispiel um einen offensichtlichen Verstoß gegen das Grundgesetz handeln würde. Hier hält das Gericht die Sache aber für offen.

Warum geht das Gericht von einem offenen Ausgang aus?

Karlsruhe sieht in der Ausgangsbeschränkung tiefe Eingriffe in die Lebensverhältnisse der Menschen und damit einen sehr starken Eingriff in die Freiheitsrechte. Es gebe aber zunächst einen legitimen Zweck für die Einschränkung der Grundrechte, nämlich Leben und Gesundheit der Bevölkerung zu schützen. Es sei zumindest nicht evident, dass das Mittel der Ausgangsbeschränkungen nicht geeignet wäre, dieses Ziel zu erreichen, weil es unter anderem auch private Treffen in Innenräumen verhindern könne. Und es liege auch nicht auf der Hand, dass es eine andere Möglichkeit gebe, diese zu verhindern und effektiv zu kontrollieren.

Auch dürfe der Gesetzgeber die Sieben-Tage-Inzidenz als geeigneten Indikator für das Infektionsgeschehen sehen. Es dränge sich also nicht auf, dass die Ausgangsbeschränkungen verfassungswidrig sind. Weil aber auch nicht offensichtlich sei, dass sie mit dem Grundgesetz vereinbar sind, nimmt das Gericht eine für Eilverfahren typische Folgenabwägung vor.

Was wurde da abgewogen?

Weil nicht klar ist, wie das Hauptsacheverfahren ausgeht, schauen die Richterinnen und Richter: Welche Folgen hätte es, wenn die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen vorläufig gestoppt würden? Und welche Folgen hat es, wenn das nicht geschieht? Im Anschluss muss das Gericht entscheiden, was schlimmer ist.

Karlsruhe erkennt ausdrücklich an, dass es sich kaum wiedergutzumachen ließe, wenn sich später herausstellen sollte: die Ausgangsbeschränkungen waren verfassungswidrig. Den nächtlichen Ausgang, der jetzt verboten ist, könne man nicht nachholen und den psychischen Belastungen für die Menschen könne nur mit erheblichem Aufwand entgegengewirkt werden.

Würde das Gericht aber jetzt stoppen und später würde sich herausstellen, die Ausgangsbeschränkungen sind mit dem Grundgesetz vereinbar, sei dies schlimmer. Die Zahlen der Neuinfektionen sei hoch, auch schwere Krankheitsverläufe und Todesfälle durch Covid-19. Auch könne der Impferfolg möglicherweise durch neue Virusmutationen in Gefahr sein. Deshalb greift das Gericht nicht zu dem Mittel, die Ausgangsbeschränkungen vorläufig zu stoppen. Zumal so ein Stopp sowieso immer die Ausnahme ist.

Wann könnte es eine endgültige Entscheidung geben?

Das steht noch nicht fest. Das Gericht hat dazu heute keinerlei Angaben gemacht. In vielen Fällen dauert es nach einer Eilentscheidung bis zu einer endgültigen Entscheidung Monate oder Jahre. Der Faktor Zeit spielt im konkreten Fall aber durchaus eine Rolle. Im konkreten Fall der Ausgangssperren, die jeden Bürger und jede Bürgerin direkt betrifft, ist das öffentliche Interesse an einer möglichst schnellen Klärung allerdings besonders groß. Wie das Gericht mit dieser Situation umgeht, ist aber noch offen.

Hat das Gericht etwas zu anderen umstrittenen Punkten der "Bundesnotbremse" gesagt?

Nein, nur zum Thema Ausgangsbeschränkungen. In den weit über 200 anhängigen Verfassungsbeschwerden geht es aber auch um andere umstrittene Punkte. Etwa Kontaktbeschränkungen oder auch die Einschränkungen für vollständig Geimpfte.  

Das spricht dafür, dass das Gericht die verschiedenen Themen abschichten möchte und sie nach und nach entscheidet. Beim Thema "Beschränkungen für Geimpfte aufheben" könnte es zudem sein, dass die Richterinnen und Richter erst einmal abwarten, was mit der in Berlin geplanten Verordnung passiert.