Absicherung von Minderjährigen
Nachbesserung bei Kinderehen-Verbot beschlossen
Kinderehen sind in Deutschland verboten. Im Ausland geschlossene Ehen mit Minderjährigen sind deshalb unwirksam. Damit die Betroffenen trotzdem abgesichert sind, hat der Bundestag Nachbesserungen beschlossen.
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07.06.2024 • 17:20 Uhr