BGH-Urteil im Cum-Ex-Skandal
Abdruck von Tagebuch-Zitaten rechtmäßig
In einem Bericht über den Cum-Ex-Skandal hatte die "Süddeutsche Zeitung" aus dem Tagebuch des Warburg-Chefs, Olearius, zitiert. Der klagte dagegen und unterlag vor dem BGH. Das Informationsinteresse der Öffentlichkeit sei wichtiger, so das Gericht.
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16.05.2023 • 16:46 Uhr