Hintergrund
29.09.2010 - 15:41 Uhr
Hintergrund: Die Freizügigkeitsrichtlinie der EU
Das EU-Recht auf freien Aufenthalt
Laut der Freizügigkeitsrichtlinie dürfen sich Bürger eines EU-Staates in jedem anderen EU-Staat aufhalten. Es gibt allerdings auch Einschränkungen.