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Biblis-Bauschutt muss nach Büttelborn

Zwei Lastwagen stehen an der Einfahrt der Deponie Büttelborn (Archivbild.)

Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat entschieden: Die Deponie in Büttelborn muss bis zu 3.200 Tonnen Bauschutt aus dem Rückbau des Atomkraftwerks Biblis annehmen. Ganz zu Ende ist der Streit damit aber wohl noch nicht.

Im Rechtsstreit über Bauschutt aus dem stillgelegten Atomkraftwerk Biblis (Bergstraße) gibt es eine Entscheidung. Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat die Deponie in Büttelborn im Nachbarkreis Groß-Gerau verpflichtet, bis zu 3.200 Tonnen des Schutts anzunehmen, wie das Gericht am 30. April mitteilte.

Damit wurde den Eilanträgen des Bergsträßer Entsorgungsbetriebs ZAKB sowie des ehemaligen AKW-Betreibers RWE stattgegeben. Der Büttelborner Deponie-Betreiber und der Eigentümer des Deponie-Grundstücks hatten sich vor Gericht gegen die Annahme des Bauschutts gewehrt. Mangels Erfolgsaussichten dieser Hauptklagen entschieden die Richter nun aber zugunsten der Eilantragssteller.

Das Verwaltungsgericht ordnete eine "sofortige Vollziehung" einer entsprechenden Anordnung des Regierungspräsidiums Darmstadt an. Das RP hatte die Deponie in Büttelborn bereits im Juli vergangenen Jahres dazu verpflichtet, den nicht gefährlichen, spezifisch freigegebenen mineralischen Abfall aus dem Rückbau des Kernkraftwerks Biblis anzunehmen.

Weitere Beschwerde möglich

Zur Begründung des Gerichts hieß es, dass von den Abfällen nur ein Bruchteil der natürlichen Strahlendosis ausgehe, der jeder Person in Deutschland zuteil werde. Eine "Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit" sei ausgeschlossen. 

Es bestehe keine Verpflichtung des Bersträßer Entsorgungsträgers, bundesweit nach geeigneten Deponien zu suchen. Es bestehe auch keine Verpflichtung vonseiten RWE, die Rückbauabfälle selbst zu entsorgen.

Gegen diese Entscheidung steht den Beteiligten nun wiederum eine Beschwerdefrist von zwei Wochen offen. Dann würde es zu einem erneuten Eilverfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof in Kassel kommen. Ob die Kläger davon Gebrauch machen wollen, war am Dienstag noch offen. Das eigentliche Hauptverfahren in Darmstadt dürfte sich hingegen noch mehrere Jahre hinziehen, sagte ein Gerichtssprecher dem hr.

Scharfe Kritik vom BUND

Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) eine Entscheidung zum Sofortvollzug der Ablagerung auf der Deponie im südhessischen Büttelborn scharf kritisiert. Es dürfe nicht sein, dass das Verwaltungsgericht Darmstadt dem früheren Betreiber RWE einen Freibrief ausstelle, teilte der BUND am Dienstag mit. 

Hintergrund: Stilllegung und Abbau des Atomkraftwerks Biblis

Die Büttelborner Deponie soll hauptsächlich Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik aufnehmen, die beim Rückbau des AKW in Biblis entstanden sind. Dieser Bauschutt stammt aus dem Inneren des stillgelegten Kraftwerks und wurde gereinigt, um seine Strahlungswerte laut dem RP niedrig zu halten.

Nach der Fukushima-Katastrophe im Jahr 2011 wurde das Kraftwerk Biblis im Zuge des Atomausstiegs Deutschlands stillgelegt. Seit 2017 befindet sich die Anlage im Abriss.

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Was sind freigemessene Abfälle?

Abfälle gelten dann als freigemessen, wenn von ihnen eine Belastung von maximal 10 Mikrosievert im Kalenderjahr pro Einzelperson in der Bevölkerung ausgeht. Laut dem Bundesumweltministerium liegt die durchschnittliche Strahlenbelastung in Deutschland durchschnittlich bei 2.400 Mikrosievert im Jahr. Ein Nordatlantikflug wird mit rund 100 Mikrosievert angegeben, eine Röntgenaufnahme mit rund 100 bis 1.000 Mikrosievert. 

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Stadt und Kreis stellten sich gegen Lagerung

Bundesweit wurde nach einer Deponie für den Bauschutt aus dem Atomkraftwerk Biblis gesucht, jedoch zeigte sich keine der rund 200 Deponien in Deutschland bereit, ihn anzunehmen. Daraufhin wurde der Betreiber der Deponie in Büttelborn zur Aufnahme verpflichtet - unter Protest.

Auch die Stadt Büttelborn und der Kreis Groß-Gerau stellen sich gegen die Lagerung des Bauschutts. Landrat Thomas Will (SPD) verkündete bereits im November 2022, dass sämtliche rechtliche Mittel ausgeschöpft werden sollen. Man beabsichtige, bis zur höchsten Instanz zu klagen.

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