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[Bildunterschrift: Der Drehtüreffekt in der Zeitarbeit soll künftig verhindert werden. ]
Die Bundesregierung hat schärfere Regeln gegen den Missbrauch von Zeitarbeit und damit verbundene Billiglöhne auf den Weg gebracht. Sie will verhindern, dass Firmen Mitarbeiter entlassen und diese anschließend bei schlechterer Bezahlung als Leiharbeiter weiterbeschäftigen. Das Kabinett verständigte sich zu diesem Zweck auf einen Gesetzenwurf, der das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz ändern soll, um den beschriebenen Drehtüreffekt zu verhindern. "Wir wollen keine Drehtürmodelle, bei denen Stammbelegschaften systematisch durch Leiharbeiter ersetzt werden", erklärte Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen.
Der Gesetzentwurf, über den nun der Bundestag entscheiden muss, will dafür das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz ändern und dabei den Grundsatz gleicher Bezahlung festschreiben. Demnach müssten Zeitarbeiter den gleichen Lohn wie die Stammbelegschaft bekommen, wenn sie innerhalb der sechs Monate vor dem Einsatz in einem bestimmten Unternehmen dort fest angestellt waren. Eine Ausnahme wäre in diesen Fällen auch nicht durch Tarifverträge möglich.
Denn generell gilt zwar in Deutschland bereits das Prinzip, dass Leiharbeitern dieselbe Bezahlung zusteht wie den Stammkräften eines Unternehmens. Allerdings kann bislang davon abgewichen werden, wenn für die betroffenen Leiharbeiter ein eigener Tarifvertrag ausgehandelt wurde. Diese Variante wird immer wieder genutzt, um Leiharbeiter für die gleiche Arbeit deutlich schlechter zu entlohnen als Festangestellte.
Diese Regelung hatte seinerzeit die rot-grüne Bundesregierung eingeführt. Viele der seither abgeschlossenen Tarifverträge, die eine schlechtere Bezahlung für Leiharbeiter erlaubten, könnten nach einem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts aber ungültig gewesen sein. Denn das Gericht sprach der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften in der Zeitarbeit die Tariffähigkeit ab - und damit das Recht, eigene Tarifverträge abzuschließen. Schätzungen zufolge schloss die Organisation in der Vergangenheit aber Tarifverträge für rund 200.000 Zeitarbeiter ab. Falls diese Tarifverträge auch rückwirkend als nichtig eingestuft werden sollten, würde die Ausnahmeregelung bei den betroffenen Leiharbeitern nicht mehr greifen und sie müssten dieselbe Bezahlung erhalten wie die Stammbelegschaft.
[Bildunterschrift: Arbeitsministerin von der Leyen will Lohndumping bei Leiharbeitern unterbinden. ]
Von der Leyen sagte, die Zeitarbeit sei "gerade für viele Geringqualifizierte eine Brücke in Beschäftigung". Allerdings müssten die Arbeitsbedingungen fair und gerecht sein. In einem weiteren Schritt müsse die deutsche Zeitarbeit immun gegen tarifliche Niedriglöhne zu drei oder vier Euro gemacht werden, "die ab Mai 2011 aus europäischen Nachbarländern zu uns importiert werden könnten", fügte die Ministerin hinzu. Deswegen wolle sie rechtzeitig noch eine Lohnuntergrenze für die Zeitarbeit im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz definieren, "die dann alle Arbeitnehmer der Branche vor Dumpinglöhnen schützt". Ab Mai 2011 fallen für acht EU-Beitrittsländer die letzten Schranken, die ihnen den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt bisher erschweren.
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