Deutscher Spielzeughersteller scheitert mit Klage Markenschutz für Zauberwürfel

Stand: 25.11.2014 12:25 Uhr

Der Zauberwürfel gehört zu den 80ern wie Schulterpolster und Walkman. Nun hat das EU-Gericht in Luxemburg entschieden, dass das farbenfrohe Geduldsspiel europaweit als Marke geschützt bleibt. Dagegen hatte ein deutscher Spielzeughersteller geklagt.

Seit mehr als 30 Jahren ist der Zauberwürfel des ungarischen Ingenieurs Erno Rubik beliebt. In den 80er Jahren erfasste das Geduldsspiel mit jeweils neun quadratischen Steinen pro Fläche eine ganze Generation wie ein Virus. Nun bestätigte das Gericht der Europäischen Union (EuG) in Luxemburg in einem Urteil, dass der Zauberwürfel auch weiterhin Markenschutz genießt.

Niederlage für Simba Toys in Fürth

Die Entscheidung ist eine Niederlage für den Spielzeughersteller Simba Toys aus dem bayerischen Fürth. Simba Toys wollte den Eintrag beim EU-Markenamt für nichtig erklären lassen. Die Begründung: Der drehbare Würfel enthalte eine technische Lösung und könnte deshalb nur als Patent geschützt werden und nicht als Marke. Die Rechte an "Rubik's Cube" hält die britische Firma Seven Towns.

Schwarze Gitterstruktur macht Marke aus

Simba Toys scheiterte mit seiner Argumentation vor dem EU-Gericht. Die Marke Zauberwürfel sei vor allem durch den Würfel selbst und die schwarze Gitterstruktur gekennzeichnet, meinten die Richter. Diese gebe noch keinen Hinweis auf die Drehbarkeit. Denn dass sich die Einzelteile des Würfels drehen lassen, liegt an einem unsichtbaren Mechanismus im Inneren, der auf der bildlichen Darstellung nicht zu sehen ist. Außerdem verhindere der Markeneintrag nicht, dass Konkurrenten ebenfalls drehbare dreidimensionale Geduldsspiele herstellen. Simba Toys könnte gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen.