Zur Haupt-Navigation der ARD.
Zum Inhalt.
Weitere ARD Online-Angebote.
Im Streit über angebliche Urheberrechtsverletzungen auf dem Video-Portal YouTube muss Google Daten aller Nutzer seines Portals an den Medienkonzern Viacom weitergeben. Ein US-Gericht bestimmte, dass Google den Mitgliedsnamen und die IP-Adressen jedes einzelnen Nutzers mitteilen muss, der sich ein Video auf YouTube angesehen hat, berichtete die "New York Times" unter Berufung auf das Urteil.
[Bildunterschrift: YouTube-Nutzer müssen befürchten, dass der Medienkonzern Viacom Einblick in ihre Sehgewohnheiten bekommt. ]
Der Internetkonzern soll damit die für eine eventuelle Urheberrechtsklage notwendigen Daten bereitstellen. Viacom betreibt weltweit mehr als 130 Fernsehsender, darunter den Musiksender MTV und den Unterhaltungskanal Comedy Central. Der Konzern will dem Bericht zufolge mit Hilfe der Daten beweisen, dass der Erfolg von YouTube vor allem auf der Veröffentlichung urheberrechtlich geschützter Videos beruht. Dabei geht es vor allem um die von Nutzern ins Netz gestellten Musikvideos oder Ausschnitte aus Fernsehshows. Das Unternehmen fordert von Google in der Angelegenheit Entschädigungszahlungen in Höhe von einer Milliarde Dollar (knapp 638 Millionen Euro).
YouTube ist seit der Gründung 2005 zum führenden Videoportal im Netz aufgestiegen und wurde im Jahr 2006 für umgerechnet rund 1,2 Milliarden Euro von Google aufgekauft. Bei Youtube kann jeder Nutzer eigene Videos einstellen oder die von anderen kostenlos anschauen. Neben privaten Filmchen werden auch Musikvideos, Mitschnitte von Konzerten oder Ausschnitte aus Serien oder Sportereignissen angeboten und damit gegen das Urheberrecht verstoßen.
Datenschützer kritisierten, dass mit der Datenübermittlung die Nutzungsgewohnheiten von vielen Millionen Usern bloßgelegt würden. Google zeigte sich über das Urteil enttäuscht. Der Internetgigant will die Daten seiner Nutzer Viacom nur in anonymisierter Form zur Verfügung stellen. Zugleich bezeichnete Google es aber als Sieg, dass der Richter weitergehende Forderungen von Viacom abgelehnt habe. So muss der Internetkonzern weder Zugriff auf private Videos von Youtube-Nutzern, noch Einblick in die Suchtechnologie des Unternehmen gewähren.
Die Landesrundfunkanstalten der ARD: BR, HR, MDR, NDR, Radio Bremen, RBB, SR, SWR, WDR,
Weitere Einrichtungen und Kooperationen: ARD Digital, ARTE, PHOENIX, 3sat, KI.KA, DLF/ DKultur, DW