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Die Union will noch schärfer gegen unerlaubte Werbeanrufe vorgehen als bisher von der Bundesregierung bereits geplant. Mit Unterstützung aus der Unions-Bundestagsfraktion stellte die baden-württembergische Landesregierung im Bundesrat eine Gesetzesinitiative vor, die vorsieht, die Wirksamkeit der bei Telefonwerbung zustande gekommenen Verträge von einer schriftlichen Bestätigung abhängig zu machen.
[Bildunterschrift: Trotz Verbots: Mit bis zu 300 Millionen unerwünschten Werbeanrufen werden die Deutschen genervt - jährlich. ]
Der Verbraucherschutzminister des Landes, Peter Hauk (CDU), präsentierte die Initiative gemeinsam mit der Verbraucherbeauftragten der Unionsfraktion, Julia Klöckner (CDU). Zudem werde sein Vorstoß von den Landes- und Bundeseinrichtungen der Verbraucherzentralen unterstützt. Der Minister verwies auf Untersuchungen der Gesellschaft für Konsumforschung, wonach es jährlich bundesweit mehr als 300 Millionen unerwünschte Werbeanrufe gebe. Dieser "Telefonterror" müsse endlich gestoppt werden.
Ein von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) vorgelegter Gesetzentwurf sieht Bußgelder von bis zu 50.000 Euro für Verstöße bei der Telefonwerbung und ein Verbot der Rufnummernunterdrückung vor. Zudem soll das Widerrufsrecht auf alle telefonisch abgeschlossenen Verträge ausgeweitet werden. Hauk zufolge schützt aber nur eine schriftliche Bestätigung Verbraucher wirksam vor unerwünschten Folgen. Der Aufwand des werbenden Unternehmens hierfür sei in der Regel zu hoch.
Hauk fügte hinzu, nicht die Verbraucher, sondern die "schwarzen Schafe der Call-Center-Branche" müssten unter Druck gesetzt werden. Es sei nicht im Sinne eines erfolgreichen Verbraucherschutzes, wenn Verbraucher aktiv werden und illegal zustande gekommene Verträge wieder kündigen müssten. Die Verbraucherschutzministerkonferenz hatte sich bereits im vergangenen Jahr für eine schriftliche Bestätigung der Verträge durch den Kunden ausgesprochen.
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