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Lücke im Gesetz gegen teure Telefon-Warteschleifen
Wer wartet, muss wohl auch weiterhin zahlen
Sogar die Verbraucherschützer sind zufrieden: "Wer wartet, muss nicht zahlen", heißt es auf der Website des Verbraucherzentrale Bundesverbands über das neue Gesetz gegen teuere Telefon-Warteschleifen. Doch viele, die warten, werden wohl trotzdem zahlen müssen - dank einer Gesetzeslücke.
Von Arne Meyer, NDR, ARD-Hauptstadtstudio
"Das Ende kostenpflichtiger Warteschleifen rückt näher" - so verkündet es das Verbraucherschutzministerium. Und sogar der Vebraucherzentrale-Bundesverband schreibt zufrieden auf seiner Internetseite: "Wer wartet, muss nicht zahlen." Dafür sorgen soll das geänderte Telekommunikationsgesetz. Es tritt zum Monatswechsel in Kraft.
Bundesregierung räumt Gesetzeslücke ein
A. Meyer, ARD Berlin
31.08.2012 16:12 Uhr
Bärbel Höhn, Verbraucherschutzexpertin der Grünen-Bundestagsfraktion, hat allerdings herausgefunden: Das Gesetz ist eine - Zitat - "Mogelpackung". Denn: Kostenfrei ist die Telefon-Warteschleife nach ihren Angaben nur, wenn die Ansage etwa lautet: "Wir verbinden sie gleich mit einem unserer Berater". Muss sich der Kunde aber mit seiner Telefon-Tastatur durch ein Sprachmenü wählen - also: "Drücken sie die eins für das Produkt XY" - und landet er danach erneut in einer Warteschleife, dann fallen doch Kosten an. Eine Übergangsregelung, die noch bis zum 1. Juni des kommenden Jahres gilt.
"Ein Jahr länger abkassieren"
"Das bedeutet einerseits", so Höhn: "Frau Aigner hat eine Luftnummer verabschiedet." Und andererseits, "dass die Anbieter ein weiteres Jahr in Ruhe abkassieren können. Und das können ja leicht drei Euro oder mehr werden."
Dieses Prinzip bestätigte auch der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten. Der "Süddeutschen Zeitung" teilte er mit, im Gesetz stehe eindeutig: Diese sogenannten nachgelagerten Warteschleifen dürften weiterhin etwas kosten.
Stand: 30.08.2012 18:06 Uhr
