FAQ

Unwetterschäden Wann welche Versicherung zahlt

Stand: 30.05.2016 17:32 Uhr

Generell gilt bei Unwetterschäden: So schnell wie möglich bei der Versicherung melden. Doch welche Versicherung zahlt in welchem Fall? Welche Besonderheiten gelten bei alten Policen? Ein Überblick von tagesschau.de.

Gebäudeversicherung

Für Schäden am Haus ist die Gebäudeversicherung zuständig. Viele Deutsche haben so eine Versicherung. Die deckt in der Regel durch Sturm (mindestens Windstärke 8), Blitz oder Hagelschlag verursachte Schäden ab. Das Problem: Anders als durch Wind verursachte Sturmschäden sind Hochwasserschäden und Schäden durch Starkregen nur dann von der Gebäudeversicherung erfasst, wenn dies extra vereinbart ist, in der sogenannten "Elementarschadenversicherung".

Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft weist darauf hin, dass dieser Schutz bei neueren Gebäudeversicherungsverträgen in der Regel automatisch mit angeboten wird, die Kunden ihn aber abwählen können, was die Versicherung günstiger macht. Bei älteren Policen fehlt der Elementarschadensschutz zudem oft. Ob Elementarschutz besteht, ergibt sich aus den Versicherungsunterlagen. Bei Zweifeln darüber, ob Versicherungsschutz besteht, sollten Betroffene den Schaden aber unbedingt sofort melden. Das hat oberste Priorität.

Hausratversicherung

Schäden an Möbeln, Elektrogeräten, Kleidung - also alles, was sich im Haus befindet, aber nicht Teil des Hauses selbst ist - deckt nur eine Hausratversicherung ab. Ganz wichtig: Auch hier müssen Betroffene im Fall von starken Regenfällen und über die Ufer tretenden Bächen schauen, ob auch Elementarschäden von ihrer Hausratversicherung abgedeckt sind. Ein weiteres Problem, selbst wenn Versicherungsschutz besteht: Hausrat, der sich in der Garage befindet, ist oftmals nicht mit geschützt. Das Auto selbst gehört sowieso nicht zum Hausrat.

Schäden am Auto

Unwetterschäden am eigenen Auto können unter Umständen von der Kasko- oder Teilkaskoversicherung ersetzt werden.

Was jetzt zu tun ist

Egal, um welche Schäden und welche Versicherung es sich handelt - das sollten Geschädigte jetzt tun:

  • Selbst potenzielle Schäden sollten sie unverzüglich bei ihrer Versicherung anzeigen. Bei verspäteten Schadensmeldungen drohen die Versicherten leer auszugehen. Gibt es keinen triftigen Grund für die verspätete Schadensanzeige, kann ein Ausschluss unter Umständen schon nach einem Tag greifen.
  • Geschädigte sollten sofort Beweise sichern, also zum Beispiel Fotos machen und den Schaden anderen zeigen, die als Zeugen auftreten können.
  • Die Versicherten trifft eine sogenannte "Schadensminderungsobliegenheit". Das heißt, sie müssen den Schaden so klein wie möglich halten, also etwa das Wasser im Keller möglichst schnell abpumpen. Was wie zu tun ist, sollte man nach Möglichkeit mit der Versicherung absprechen, um späteren Streit zu vermeiden.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete B5 am 30. Mai 2016 um 17:20 Uhr.