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[Bildunterschrift: Zahlungsunfähig: Teldafax musste einen Insolvenzantrag stellen. ]
Der angeschlagene Strom- und Gasanbieter TelDaFax hat einen Insolvenzantrag gestellt. Dieser betrifft nach Angaben des Amtsgerichts Bonn die TelDaFax Holding AG, die TelDaFax Energy GmbH und die TelDaFax Services GmbH. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Gericht den Düsseldorfer Rechtsanwalt Biner Bähr.
Mehrere Netzbetreiber in Deutschland hatten TelDaFax in den vergangenen Wochen aus ihren Strom- und Gasnetzen geworfen, weil das Unternehmen seine Rechnungen nicht mehr gezahlt haben soll. Kürzlich hatte TelDaFax auch seine Sponsorentätigkeit beim Fußball-Erstligisten Bayer 04 Leverkusen beendet. TelDaFax begründete seinen vorzeitigen Ausstieg als Trikotsponsor mit dem "laufenden Umstrukturierungsprogramm" des Unternehmens.
[Bildunterschrift: Bayer Leverkusen warb bislang auf den Trikots für TelDaFax. ]
TelDaFax beschäftigt nach eigenen Angaben 530 Mitarbeiter, die - ebenfalls laut TelDaFax - 780.000 Kunden betreuen. Den Kunden empfahl das Gericht, mögliche Fragen zu der Insolvenz unmittelbar an das Troisdorfer Unternehmen zu richten. Dessen Mitarbeiter würden durch den vorläufigen Insolvenzverwalter "entsprechend unterrichtet", hieß es in einer Mitteilung des Gerichts. Auch beim Amtsgericht sei eine Hotline eingerichtet worden, die unter den Anschlüssen 0228/702-2216, -2217, -1908 und -1909 erreichbar ist.
Die Versorgung der TelDaFax-Kunden ist nach Angaben von Verbraucherschützern nicht gefährdet - sie laufen aber Gefahr, nun über teure Grundversorgungsverträge ihren Strom und ihr Gas geliefert zu bekommen. Sie können in diesem Fall aber innerhalb von drei Monaten zu einem anderen Anbieter oder in einen anderen Tarif wechseln.
Schwieriger wird es für Kunden, die bei TelDaFax Strom gegen Vorkasse gekauft und bis zu einem Jahr im Voraus bezahlt haben. Sie dürften nach Einschätzung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen von ihrem Geld nicht mehr viel wiedersehen. "Diese Kunden haben jetzt denkbar schlechte Karten", urteilt der Jurist der Verbraucherzentrale, Jürgen Schröder. Nur wenn TelDaFax das Geld per Einzugsermächtigung erhielt und die Abbuchung weniger als sechs Wochen her ist, könne der Kunde die Abbuchung bei seiner Bank rückgängig machen, erklärt Schröder. Zwar müsse er auch dann TelDaFax für den in der Zwischenzeit verbrauchten Strom bezahlen. Doch das übrige Geld könne so gerettet werden.
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