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06.09.2010

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Wirtschaft
Arbeitgeber und DGB wollen Tarifeinheit gesetzlich regeln
Arbeitgeber und DGB fordern gesetzliche Regelung

Seltene Allianz gegen Tarif-Zersplitterung

DGB-Logo auf einem Luftballon (Foto: picture-alliance/ dpa) Großansicht des Bildes [Bildunterschrift: Neue Mission des DGB - diesmal im Einklang mit den Arbeitgebern: die Tarifeinheit gesetzlich sichern. ]
Mit einem seltenen gemeinsamen Vorstoß wollen Arbeitgeber und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) die Tarifeinheit gesetzlich sichern, die zuletzt vom Bundesarbeitsgericht infrage gestellt worden ist. Wenn sich in einem Betrieb mehrere Tarifverträge überschneiden, soll nach ihren Vorstellungen nur der Tarifvertrag mit der Gewerkschaft gelten, die die meisten Mitglieder in dem Betrieb hat. Für die Laufzeit dieses Tarifvertrages würde dann in dem Betrieb auch für andere Gewerkschaften die Friedenspflicht gelten. Zu einem Arbeitskampf könnten Spartengewerkschaften, die eigene Tarifverträge für spezielle Berufsgruppen in dem Betrieb anstreben, dann erst nach Ende der Laufzeit aufrufen.

Prinzip "Ein Betrieb - ein Tarifvertrag"

Sommer und Hundt (Foto: dpa) Großansicht des Bildes [Bildunterschrift: DGB-Chef Sommer und Arbeitgeberpräsident Hundt präsentierten ihren Vorschlag gemeinsam. ]
DGB-Chef Michael Sommer und Arbeitgeber-Präsident Dieter Hundt präsentierten den Vorschlag nach mehr als zweijährigen Verhandlungen. Die Tarifeinheit sei "unverzichtbar, weil wir uns nicht mehrfach und dauernd Tarifkonflikte in den Betrieben leisten können", sagte Hundt. Die Friedenspflicht werde untergraben, wenn für jede Berufsgruppe jederzeit neue Tarifkonflikte entstehen könnten. Sommer sagte: "Das Prinzip 'Ein Betrieb - ein Tarifvertrag' hat sich bewährt." Die Tarifeinheit verhindere, dass einzelne Belegschaftsanteile gegeneinander ausgespielt würden.

Zersplitterung der Tariflandschaft befürchtet

Der Schulterschluss der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) mit dem DGB war durch eine Ankündigung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) im Januar beschleunigt worden. Der Vierte Senat will am Grundsatz der Tarifeinheit künftig nicht mehr festhalten, da es keine Gesetzesregelung zur Verdrängung nachrangiger Tarifverträge gebe. Die Arbeitgeber und der DGB, in dem die acht großen Gewerkschaften wie IG Metall und ver.di zusammengeschlossen sind, befürchten dadurch eine Zersplitterung der Tariflandschaft. "Wir brauchen Klarheit durch eine gesetzliche Regelung", sagte Sommer.

Trend zu Spartengewerkschaften

Sommer und Hundt stellten ihren Vorschlag eigenen Angaben zufolge bereits Kanzlerin Angela Merkel vor. Hundt zufolge findet der Vorschlag in der Politik "sehr positive Resonanz". In jüngster Zeit hätten sich immer mehr Spartengewerkschaften gebildet, sagte Hundt. Im Fokus der Öffentlichkeit standen in der Vergangenheit etwa die Pilotenvereinigung Cockpit und die Lokführergewerkschaft GDL.

Stand: 04.06.2010 14:23 Uhr
 

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