Bundestag beschließt Tarifeinheitsgesetz "Ja" nach heftigem Schlagabtausch

Stand: 22.05.2015 11:33 Uhr

Es ging hoch her im Bundestag - die Ansichten zum Tarifeinheitsgesetz liegen weit auseinander. Am Ende setzte sich die Koalition wie erwartet durch, doch nicht alle in den eigenen Reihen stimmten dafür. Das Gesetz soll nun im Sommer in Kraft treten - allerdings wurden bereits Verfassungsklagen angekündigt.

Der Bundestag hat das umstrittene Gesetz zur Tarifeinheit beschlossen. Für das Gesetz stimmten 448 Abgeordnete, 126 waren dagegen, 16 Parlamentarier enthielten sich. Damit gab es auch Gegenstimmen aus der Koalition. Den Bundesrat soll das Gesetz am 12. Juni passieren. Da eine Mehrheit in der Länderkammer nicht erforderlich ist, dürften die Regelungen im Monat darauf in Kraft treten. Mehrere Berufsgewerkschaften haben allerdings schon Verfassungsklage angekündigt.

Zuvor hatten sich Koalition und Opposition in der abschließenden Bundestagsberatung einen heftigen Schlagabtausch geliefert: Eine notwendige Maßnahme, damit kleine Spartengewerkschaften mit Streiks nicht das Land lahmlegen können - so begründet die Bundesregierung das Gesetz zur Tarifeinheit. Ein unverhältnismäßiger Eingriff ins Streikrecht - so sehen es Linkspartei und Grüne. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles von der SPD verteidigte das Gesetz als "Mittel zur Stärkung der Tarifautonomie". Die Opposition warf der Regierung vor, Grundrechte auszuhöhlen. Dem Gesetz zufolge soll in Betrieben für eine bestimmte Beschäftigtengruppe nur noch der Tarifvertrag der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern gelten.

"Wir setzen auf Kooperation und Einigung"

Nahles lobte die geplante Schlichtung zwischen Lokführergewerkschaft GDL und Bahn. "Das ist der Sinn des Gesetzes: Wir setzen auf Kooperation und Einigung", so Nahles. Der Bahn-Streik war abgebrochen worden, nachdem sich Bahn und GDL auf eine Schlichtung geeinigt hatten. "Das Koalitionsrecht und das Streikrecht tasten wir nicht an", sagte die Arbeitsministerin. Kollektives Handeln werde aber ad absurdum geführt, wenn nur für einzelne Gruppen auf dem Rücken der Belegschaft gekämpft werde.

"Streiks werden faktisch unzulässig"

Linke-Fraktionsvize Klaus Ernst kritisierte, das Gesetz sei eine Einschränkung des Streikrechts kleiner Gewerkschaften. Streiks würden faktisch unzulässig, weil ein Streik nur rechtens sei, wenn er auf den Abschluss eines Tarifvertrags ziele. Grünen-Fraktionschef Anton Hofreiter sagte, kleine Gewerkschaften hätten das Tarifniveau zuletzt immer wieder angehoben. "Die SPD steht an vorderster Front, dass das Tarifniveau nicht nach oben gezogen wird", so Hofreiter.