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Überlandleitungen des Stromnetzes

Kabinett belohnt Industrie für Stromverzicht

Millionenbescherung durch Abschaltprämie

Großkunden können künftig durch einen kurzfristigen Verzicht auf einen Teil ihres Stromverbrauchs Tausende Euro verdienen. Das Bundeskabinett billigte eine Verordnung zu "abschaltbaren Lasten", die dazu beitragen soll, die Stromnetze vor allem im Winter zu stabilisieren.

Im Kern sieht die Vorlage des Bundeswirtschaftsministeriums vor, dass sich die Betreiber der Stromnetze für den Notfall Kapazitäten von 3000 Megawatt pro Monat sichern sollen. Diese Strommengen sollen im Notfall dadurch zur Verfügung stehen, dass Großabnehmer wie Aluminiumhütten und Stahlproduzenten vorübergehend Teile ihrer Produktion abschalten und damit ihren Energieverbrauch zeitweise drosseln. Dafür erhalten die Unternehmen eine Prämie, die wiederum alle anderen Verbraucher über eine Umlage bezahlen müssen.

Regierung subventioniert Stromverzicht von Großverbrauchern
J. Brandscheid, ARD Berlin
28.11.2012 17:47 Uhr

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Netzbetreiber müssen sich abschaltbare Lasten sichern

"Bestimmte Unternehmen nehmen nahezu rund um die Uhr Strom ab und sind in der Lage, ohne nachteilige Eingriffe in ihren Produktionsprozess kurzfristig ihre Verbrauchsleistung zu reduzieren oder nahezu komplett einzustellen", teilte das Wirtschaftsministerium mit. Die Übertragungsnetzbetreiber werden durch die neue Verordnung verpflichtet, sich solche "Potenziale von abschaltbaren Lasten zu sichern".

Betriebsschalter im Abschaltmodus
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Wenn Betriebe Teile ihrer stromintensiven Produktion zeitweise ausschalten, können sie dafür Geld kassieren.

Konkret bedeutet das, dass die Netzbetreiber jeden Monat solche sogenannten Abschaltleistungen ausschreiben müssen. Die Hälfte davon, also 1500 MW, muss innerhalb von Sekunden abschaltbar sein, die andere Hälfte innerhalb von 15 Minuten. Schon für die Bereitschaft zu solchen Abschaltungen sollen Großunternehmen bis zu 20.000 Euro pro Jahr und Megawatt kassieren. Wenn sie auf Zuruf der Netzbetreiber tatsächlich einen Teil ihres Verbrauchs abschalten, kommen weitere 100 bis 500 Euro je Megawattstunde als Vergütung hinzu.

Verbraucher müssen Kosten zahlen

Die Kosten dieser Regelung, die zunächst für drei Jahre befristet ist, zahlt jeder Verbraucher indirekt über seine Stromrechnung. Nach Angaben der Bundesregierung sind es für einen Vier-Personen-Haushalt zwischen einem und zwei Euro pro Jahr.

Die Verordnung soll die Versorgungssicherheit verbessern. Sie soll dazu beitragen, Schwankungen im Netz infolge der Einspeisung von Wind- und Sonnenstrom auszugleichen - und zwar nicht nur durch den Einsatz konventioneller Kraftwerke bei der Stromerzeugung, sondern durch Einsparungen auf Seiten der Abnehmer. Ähnliche Modelle gibt es bereits in anderen europäischen Ländern. Befürworter argumentieren, unter dem Strich seien solche Regelungen billiger als ein Netzausbau. Die Regelung war dennoch auch innerhalb der Koalition umstritten, weil Mitnahmeeffekte der Industrie zu befürchten sind.

Grafik: Zusammensetzung des Strompreises
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Für die Höhe des Strompreises sind viele Faktoren verantwortlich.

Dieser Beitrag lief am 28. November 2012 um 23:29 Uhr im Deutschlandfunk.

Stand: 28.11.2012 17:12 Uhr

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