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Einigung im Vermittlungsausschuss

Bund und Länder finden Kompromiss bei Solarförderung

Solaranlage
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Viele Bundesländer waren gegen die Kürzungen in der Solarförderung.

Der Vermittlungsausschuss von Bund und Ländern hat sich auf eine Kürzung der Solarförderung geeinigt. Allerdings fällt diese teilweise milder aus als bisher vorgesehen. So soll es für große Dachanlagen statt der zunächst geplanten 16,50 Cent pro Kilowattstunde 18,50 Cent geben. Bislang bekommen Hausbesitzer noch 24,43 Cent pro Kilowattstunde. Mit der Maßnahme soll auch der deutschen Solarindustrie geholfen werden, die wegen der Billigkonkurrenz aus China unter starkem Druck steht.

Für große Solarparks gibt es dagegen 20 bis 30 Prozent weniger Geld. Die Solarförderung soll zudem bei einer installierten Leistung von 52.000 Megawatt (MW) auslaufen. Derzeit sind es 28.000 MW. Die Förderkosten zahlen die Verbraucher über den Strompreis.

Ein Erfolg für Altmaier

Peter Altmaier
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Bundesumweltminister Peter Altmaier hat die Einigung vorangetrieben.

Die Kürzungen sollen rückwirkend zum 1. April gelten und bei den Vergütungszahlungen entsprechend verrechnet werden. Werden pro Jahr mehr als 3500 Megawatt zugebaut soll es automatisch weitere Absenkungen bei der Förderung geben. Große Solarparks mit mehr als zehn Megawatt bekommen keine Förderung. Bundestag und Bundesrat müssen dem Kompromiss noch zustimmen.

Für Bundesumweltminister Peter Altmaier ist die Einigung der erste Erfolg seiner Amtszeit. Sein Vorgänger Norbert Röttgen wollte aus Kostengründen härtere Einschnitte. Die Länder hatten dies jedoch im Mai mit einer Zweidrittelmehrheit im Bundesrat blockiert.

Verbraucherschützer bezeichneten die Einigung dagegen als "verheerend". Der Energieexperte der Verbraucherzentrale Bundesverband, Holger Krawinkel, sprach von einem "Kompromiss zu Lasten Dritter". Er fürchtet, dass die Abmilderung der Kürzungen zu einem massiven Zubau an Solaranlagen führen wird.

Kompromiss auch bei CO2-Speicherung

Einen Kompromiss gab es ebenfalls bei der umstrittenen Kohlendioxid-Speicherung. Der Vermittlungsausschuss einigte sich darauf, dass die verpresste CO2-Menge auf 1,3 Millionen pro Jahr und Speicher begrenzt wird. Zunächst waren drei Millionen Tonnen geplant. Zudem gibt es eine Länderklausel, mit der Bundesländer unter bestimmten Bedingungen Speicher in ihrem Gebiet verhindern können. Diese war von Schleswig-Holstein und Niedersachsen gefordert worden.

Stand: 27.06.2012 20:47 Uhr

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