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21.03.2010

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Wirtschaft
Förderung von Solarstrom wird zurückgefahren
"Überförderung" soll gestoppt werden

Förderung von Solarstrom wird zurückgefahren

Sonnenenergie (Foto: picture-alliance / Lou Avers) Großansicht des Bildes [Bildunterschrift: Ein regelrechter Boom hat die Kosten für die Solarstrom-Förderung in die Höhe getrieben. ]
Die Spitzen von Union und FDP haben sich auf eine Kürzung der Förderung von Solarstrom geeinigt. Wie CSU-Landesgruppenchef Hans-Peter Friedrich mitteilte, will die schwarz-gelbe Koalition die Förderung von Solaranlagen auf Dachflächen zum 1. Juni um 16 Prozent zurückfahren, auf Freiflächen zum 1. Juli um 15 Prozent. Damit will die Regierung die "Überförderung" des Solarstroms stoppen.

Derzeit beträgt die Förderung für kleine Dachanlagen 39 Cent pro ins Stromnetz eingespeister Kilowattstunde. Ursprünglich wollte Bundesumweltminister Norbert Röttgen die Einspeisetarife für Solarstrom aus Dachanlagen bereits zum 1. April senken, allerdings nur um 15 Prozent. Wegen des strengen Winters werde es aber für viele Bauherren und Handwerker schwierig, bereits geplante Installationen rechtzeitig vor dem Stichtag fertig zu stellen, sagte Friedrich. Deshalb habe man sich zur Verschiebung entschlossen.

Keine Einigung bei Freiflächen

Offen ist laut Friedrich noch, wie Solaranlagen auf Freiflächen in Zukunft vergütet werden. Röttgen hatte vorgeschlagen, die Förderung von Photovoltaik-Anlagen auf Ackerflächen zusätzlich zu den bereits zum Jahresbeginn wirksam gewordenen Kürzungen zum 1. Juli um weitere 25 Prozent zu kürzen. Es werde nun noch über die Höhe, die betroffenen Flächen und den Zeitpunkt der Kürzung verhandelt, hieß es aus Koalitionskreisen. Die FDP will wesentlich mehr Ackerflächen als CDU und CSU für Solaranlagen zur Verfügung stellen.

Einspeisevergütung für Solarstrom:

Wer Solarstrom in das Netz einspeist, bekommt dafür eine Vergütung. Diese ist staatlich festgelegt und beträgt seit Jahresbeginn bis zu 39,14 Cent pro Kilowattstunde. Dieser Höchstsatz gilt für Dachanlagen bis 30 kW. Für Freiflächenanlagen liegt der Satz zurzeit bei rund 28 Cent.

Diese Sätze sind für 20 Jahre ab dem Jahr der Inbetriebnahme festgeschrieben. Von den geplanten Kürzungen sind also bereits bestehende Anlagen nicht betroffen, sondern nur die Anlagen, die nach Inkrafttreten der Änderungen in Betrieb genommen werden.
 

Der FDP-Abgeordnete und Vorsitzende des Bundestagsausschusses für Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Hans-Michael Goldmann, erklärte, die Änderung ermögliche es Bestellern und Handwerkern besser, die auf Grundlage der alten Förderung bestellten Anlagen auch noch zu installieren und in Betrieb zu nehmen.

Proteste gegen Kürzung

Gegen den von Röttgen vorgeschlagenen Förderungsabbau hatten besonders CDU-Politiker aus Ostdeutschland protestiert, wo zahlreiche Solarunternehmen produzieren. Sachsen-Anhalts Wirtschaftsminister Reiner Haseloff begrüßte nun die geplanten Änderungen. Die Unternehmen könnten sich damit besser auf die veränderten Bedingungen einstellen, sagte er dem MDR. Die Anhebung der Kürzung von 15 auf 16 Prozent nannte Haseloff nicht gravierend. Von April bis Juni fließe jetzt immer noch sehr viel Geld in die Solarindustrie.

Die Kosten für die Solarförderung waren aufgrund eines regelrechten Booms der Branche in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Verbraucherschützer forderten daher deutliche Einschnitte bei der Förderung, da die Kosten auf alle Stromverbraucher umgelegt werden.

Stand: 09.02.2010 18:01 Uhr
 

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