Retoure beim Einkauf
FAQ

Verbraucherrechte Was muss der Händler zurücknehmen?

Stand: 19.07.2018 13:52 Uhr

Ikea will nur noch bei unbenutzten Produkten Geld erstatten - auch, um den Missbrauch einzudämmen. Wie ist der Umtausch von Waren gesetzlich geregelt?

Von Christoph Kehlbach, ARD-Rechtsredaktion

Gibt es ein generelles Rückgaberecht?

Nein. In Deutschland gilt zunächst mal der Grundsatz "Verträge sind einzuhalten" - also auch Kaufverträge. Dahinter steht der Gedanke, dass beide Parteien, also auch der Verkäufer, eine gewisse Rechtssicherheit brauchen. Man darf darum darauf vertrauen, dass Kaufverträge nicht von einer Seite willkürlich widerrufen werden. Wer zuhause feststellt, dass der neue Pullover doch nicht so schön aussieht oder dass die neuen Vorhänge irgendwie doch nicht in die Wohnung passen, hat in rechtlicher Hinsicht Pech gehabt: Der Verkäufer muss die verkaufte (und intakte) Ware nicht zurücknehmen. Selbst, wenn diese noch original verpackt ist und die Quittung vorgezeigt werden kann, ändert das nichts: Gekauft ist gekauft. Etwas anderes gilt für Verträge, die online geschlossen wurden. Hier kann der Kunde innerhalb von vierzehn Tagen den Vertrag widerrufen, ohne dass er dafür irgendwelche Gründe angeben müsste. Außerdem haben Käufer immer dann bestimmte Rechte, wenn das gekaufte Produkt kaputt ist.

Wann tauschen Kaufhäuser trotzdem um?

Jedes Unternehmen kann auf freiwilliger Basis Umtauschrechte einräumen. Das ist dann aber reine Kulanz. Für Kaufhäuser hat das den Vorteil, dass man die Kunden zufriedenstellt und an sich bindet. Weil es sich dabei aber um ein freiwilliges Entgegenkommen handelt, haben die Verkäufer in diesen Fällen das Recht, ihre eigenen Bedingungen aufzustellen. Etwa können sie sagen: "Wir nehmen nur neuwertige Ware zurück", "Wir tauschen nur innerhalb von zwei Wochen um" oder "Wir tauschen keine reduzierte Ware um". In diesem Zusammenhang ist auch die neue Rücknahmepolitik von Ikea zu beurteilen: Weil die Möbelkette intakte Ware grundsätzlich überhaupt nicht zurücknehmen muss, darf sie auch ihre eigenen Bedingungen aufstellen.

Ändert sich etwas, wenn gekaufte Ware kaputt war?

Ja, das ändert alles. Denn wer etwas kauft, darf grundsätzlich darauf vertrauen, dass diese Ware frei von Mängeln ist. Geräte müssen funktionieren, Bausätze müssen vollständig sein, Lebensmittel dürfen nicht verschimmelt sein. Wenn das nicht so ist - wenn also die tatsächliche Beschaffenheit der gekauften Ware abweicht von dem, was man als Käufer erwarten durfte - dann haben Kunden die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Diese sind ausführlich im BGB geregelt. Der Verkäufer muss sich dann an das halten, was im Gesetz steht. Er kann den Kunden dann auch nicht an den Hersteller des Produkts verweisen. Wenn der Kunde beim Kauf genau weiß, dass ein Mangel besteht, kann er sich deswegen dann natürlich nicht auf Gewährleistung berufen.

Wie genau sehen die Gewährleistungsrechte aus?

Als erstes kann der Kunde "Nachbesserung" verlangen. Es steht ihm frei, sich eine Reparatur oder einen Komplettaustausch der Sache vom Verkäufer zu wünschen. Die dafür notwendigen Kosten muss der Verkäufer tragen, denn er hat ja das fehlerhafte Produkt verkauft. Der Verkäufer allerdings kann diese Nacherfüllung verweigern, wenn sie für ihn nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich ist. Dann aber kann der Kunde ganz vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Das bedeutet: Er kann entweder den ganzen Vertrag rückabwickeln und sich das Geld zurückgeben lassen oder setzt einen geringeren Preis für die Ware an, weil diese ja nicht intakt ist. Dann kann er den zu viel gezahlten Geldbetrag zurückfordern.

Wichtig: Es handelt sich bei der Gewährleistung um gesetzliche Ansprüche des Kunden, die den Verkäufer verpflichten. Es geht also nicht mehr um Kulanz. Der Verkäufer kann diese Ansprüche dann auch nicht verweigern, etwa weil ein Produkt nicht mehr original verpackt ist oder weil es vorher im Preis reduziert war. Das alles spielt dann keine Rolle. Auch reduzierte Ware muss grundsätzlich fehlerfrei sein.

Wann verjähren diese Ansprüche?

Die Gewährleistungsansprüche gelten zwei Jahre ab der Übergabe der Sache. Die Übergabe ist auch der Zeitpunkt, zu dem die Ware schon kaputt sein muss. Wer eine gekaufte Sache später selbst beschädigt, kann deswegen natürlich keine Gewährleistung verlangen. Das Gesetz gibt Kunden übrigens während der ersten sechs Monate nach dem Kauf einen wichtigen Vorteil an die Hand: Manchmal kommt es zwischen Kunden und Verkäufer zu einem Streit, ob ein Mangel schon beim Kauf vorgelegen hat oder erst später auftrat. Während der ersten sechs Monate muss der Verkäufer beweisen, dass die Ware intakt war. Danach ist der Käufer beweispflichtig.

Und was bedeutet dann "Garantie"?

Garantie wird umgangssprachlich gerne mit den Gewährleistungsrechten gleichgesetzt, ist aber eigentlich etwas anderes. Oft geben Hersteller, etwa von Autos, freiwillig eine Garantie auf ihre Wagen oder auf bestimmte Teile ab. Das bedeutet, sie sichern freiwillig bestimmte Eigenschaften zu. Das tun sie oft über einen längeren Zeitraum hinaus als die zwei Jahre Gewährleistungsfrist. Entscheidend ist aber, dass es sich bei der Garantie um eine freiwillige Leistung handelt. Die darf der Hersteller dann auch wiederum mit Bedingungen versehen, etwa, dass man sein Auto regelmäßig zur Inspektion gibt.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete WDR Aktuell am 19. Juli 2018 um 21:00 Uhr.