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10.02.2012

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Wirtschaft
Finanzkrise Kröte
Rettungspaket: Kabinett beschließt Details
Kabinett beschließt Bedingungen für Hilfspaket

Kröten gegen Kröten

Rechtzeitig zum Börsenstart hat das Kabinett eine Verordnung zum 480 Milliarden Euro umfassenden Banken-Rettungspaket auf den Weg gebracht, die die Bedingungen für Hilfsleistungen und Stabilisierungsmaßnahmen regelt. Auf die ins Trudeln geratenen Banken kommen eine Reihe von Auflagen zu.

Keine Bonuszahlungen und Dividenden mehr

Anzeigetafel der Frankfurter Börse (Foto: dpa) Großansicht des Bildes [Bildunterschrift: Das Verbot von Dividenden könnte die Aktienkurse der Finanzkonzerne beeinflussen, die staatliche Hilfe in Anspruch nehmen. ]
Die Verordnung fußt auf einem Gesetz, das Bundestag und Bundesrat am Freitag nach einem Eilverfahren beschlossen hatten. Die Durchführungsregeln sehen Obergrenzen für die staatlliche Unterstützung pro Unternehmen vor. Bei Kapitalspritzen gilt demnach ein Maximum von zehn Milliarden Euro, bei der Übernahme von Risiken des betreffenden Finanzkonzerns eine Grenze von fünf Milliarden Euro pro Einzelfall. Bei der Entscheidung zwischen verschiedenen Maßnahmen zur Stabilisierung sollen Garantien des Staates Vorrang vor Kapitalspritzen haben. Grundsätzlich müssen die Banken "eine marktgerechte Vergütung" für die Unterstützung zahlen.

Fragen und Antworten:

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Weitere Meldungen Das Banken-Rettungspaket im Detail Wie funktioniert das 480-Milliarden-Paket? Und welche Auflagen gibt es? [mehr]

Die Bundesregierung verlangt zudem als Gegenleistung für die Hilfe Einfluss auf die Geschäftspolitik. Die mit der Verwaltung des Rettungsfonds beauftragte Finanzmarktstabilisierungsanstalt (FMSA) kann unter anderem darauf hinwirken, besonders risikoreiche Geschäfte zu reduzieren oder ganz aufzugeben. Die Banken können außerdem zur Kreditvergabe an kleine und mittelständische Firmen verpflichtet werden.

Managergehälter auf 500.000 Euro begrenzt

Finanzkonzerne, die Hilfe in Anspruch nehmen, müssen erhebliche Einschränkungen bei Zahlungen an ihr Personal und ihre Anteilseigner akzeptieren. Während der Dauer der staatlichen Stabilisierung sollen "grundsätzlich keine Dividenden oder sonstige, vertraglich oder gesetzlich nicht geschuldete Gewinnausschüttungen an andere Gesellschafter als den Fonds" geleistet werden. Dies könnte erheblichen Einfluss auf die Aktienkurse der betroffenen Unternehmen haben, weil damit die Anteilseigner zumindest vorübergehend auf Ausschüttungen verzichten müssten.

Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (Foto: dpa) Großansicht des Bildes [Bildunterschrift: Finanzminister Steinbrück setzte die Begrenzung der Managergehälter auf 500.000 Euro durch. ]
Über eine Deckelung der Managergehälter hatten die Ressorts lange gerungen. Finanzminister Peer Steinbrück setzte sich schließlich mit seiner Forderung durch, maximal 500.000 pro Jahr zu gewähren. Dagegen hatte Medienberichten zufolge das Wirtschaftsministerium gegen eine solche starre Grenze Vorbehalte geltend gemacht. Grundsätzlich gilt laut der beschlossenen Verordnung eine Jahresvergütung von Spitzenmanagern in Höhe von mehr als einer halben Millionen Euro als unangemessen. Auch Bonuszahlungen sind verboten, solange der jeweilige Finanzkonzern die staatliche Unterstützung in Anspruch nimmt. Ausnahmen sind allerdings möglich, wenn ein Bonus ein niedriges Festgehalt ergänzt.

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  • Bundesregierung verabschiedet letzte Details zum Rettungspaket
    tagesthemen 22:15 Uhr, [Thomas Kreutzmann, ARD Berlin]
  • intern Weitere Video-Formate .

Die neue Finanzmarktstabilisierungsanstalt, die den Banken-Rettungsfonds verwaltet und dessen Umsetzung organisiert, nahm unterdessen ihre Arbeit auf. Die bei der Bundesbank in Frankfurt am Main angesiedelte Behörde ist organisatorisch von der Zentralbank getrennt, um die Unabhängigkeit zu gewährleisten.

Dossier:

Dossier
Stand: 20.10.2008 12:02 Uhr
 

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