Verdacht auf wettbewerbswidriges Verhalten EU-Kommission schickt Fahnder zu Gasversorgern

Stand: 27.09.2011 19:28 Uhr

Bei einer europaweiten Razzia sind auch die Räume von E.ON Ruhrgas und RWE durchsucht worden. Die EU-Kommission verdächtigt mehrere Erdgasunternehmen des wettbewerbswidrigen Verhaltens. Märkte seien aufgeteilt und Preise abgesprochen worden. E.ON und RWE kündigten "konstruktive Zusammenarbeit" an.

Bei einer europaweiten Razzia sind unter anderem die Räume von E.ON Ruhrgas und RWE durchsucht worden. Die EU-Kommission verdächtigt mehrere Erdgas-Unternehmen in Europa des wettbewerbswidrigen Verhaltens. Daher hätten Fahnder Geschäftsräume von Versorgern in mehreren zentral- und osteuropäischen Ländern unangemeldet durchsucht, teilte die EU-Kommission in Brüssel mit.

"Unfaire Wettbewerbspraktiken"

Die EU-Kommission nannte die Namen der betroffenen Firmen nicht. Es handle sich um Unternehmen in Zentral- und Osteuropa, die in der Versorgung, der Lieferung und Lagerung von Erdgas aktiv seien - im Fokus stünden die Versorgungsmengen. "Die EU-Kommission befürchtet, dass die Unternehmen unfaire Wettbewerbspraktiken anwenden", schrieb die Kommission. Märkte seien aufgeteilt, Konkurrenten am Markteintritt gehindert und Preise abgesprochen worden.

Die deutschen Energiekonzerne E.ON und RWE sowie die österreichische OMV bestätigten, von der Überprüfung betroffen zu sein. Man werde "konstruktiv" mit der EU-Kommission zusammenarbeiten, sagte ein E.On-Sprecher. Zu weiteren Einzelheiten wollte er keine Stellung nehmen. RWE erklärte, es gehe um möglicherweise wettbewerbswidrige Klauseln in Gaslieferverträgen von Gazprom . "RWE unterstützt diese Überprüfung in vollem Umfang und kooperiert mit der Europäischen Kommission."

Hohe Bußgelder drohen

Falls die EU-Wettbewerbshüter später ein förmliches Kartellverfahren eröffnen sollten, drohen den beteiligten Unternehmen Bußgelder von bis zu zehn Prozent eines Jahresumsatzes. Preis- und Konditionenabsprachen zum Schaden von Verbrauchern und Kunden sind in der EU streng verboten.