Hintergrund

Arcandor-Führung bleibt an Bord Wie funktioniert eine Insolvenz in Eigenverantwortung

Stand: 10.06.2009 17:49 Uhr

Eine Insolvenz in Eigenverantwortung, wie sie jetzt von dem Handels- und Touristikkonzern Arcandor beantragt wurde, gibt es erst sein zehn Jahren im deutschen Konkursrecht. Wie funktioniert das Verfahren? Welche Vorteile bietet es für die marode Karstadt-Mutter?

Von Gesche Brock, HR Frankfurt

Nach der Pleite geht die Arcandor AG einen besonderen Weg: Der Handels- und Touristikkonzern hat eine sogenannte Planinsolvenz in Eigenverantwortung beantragt. Das Verfahren hat das US-amerikanische Reorganisationsverfahren nach Chapter 11 zum Vorbild, entspricht ihm jedoch nicht in jedem Detail. Dieses in Deutschland noch recht neue Recht stellt stärker als bisher die Sanierung und Fortführung eines insolventen Unternehmens in den Vordergrund. Das alte Recht dagegen lief stärker auf die Zerschlagung und Abwicklung eine zahlungsunfähigen oder überschuldeten Unternehmens hinaus.

Das Management der insolventen Unternehmens bleibt an der Spitze, wird aber unter Aufsicht eines Insolvenzverwalters gestellt. Arcandor-Chef Karl-Gerhardt Eick sagt: "Mir geht es um den Erhalt des Konzern als Ganzes." Das ist freilich alles andere als ausgemacht – möglich ist auch, dass am Ende nur Teile erhalten bleiben.

Insolvenzexperten am Zug

Arcandor hat den Insolvenzspezialist Horst Piepenburg zum Generalbevollmächtigten des Vorstandes gemacht. Der Anwalt Klaus Hubert Görg wurde vom Amtsgericht Essen zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt und fungiert quasi als Sachverwalter. Er beaufsichtigt das Unternehmen und berichtet dem Gericht und der Gläubigerversammlung. Gemeinsam arbeiten Piepenburg und Görg den Insolvenzplan aus. Das Verfahren in Eigenverwaltung ist bei einem Konzern wie Arcandor, der sich in verschiedene, verstreute Gesellschaften unterteilt, vor allem deshalb sinnvoll, weil ein erfahrenes Management sich in dem Geflecht am besten auskennt. Führungspersonal von außen müsste unter Umständen auf die nötigen Insiderkenntnisse verzichten.

Rettung und Ausverkauf - alles ist möglich

Während des Insolvenzverfahrens können die Alteigentümer eine Kapitalerhöhung einbringen, genauso wie ein Ausverkauf von Teilen des Konzerns möglich ist. Im Verfahren ist jedoch auch die Zerschlagung des Unternehmens denkbar. Aber diese Möglichkeit stellt sich durchaus als Chance dar. "Im Falle einer Zerschlagung können Teilbereiche des Unternehmens gerettet und damit Arbeitsplätze gesichert werden", erklärt Angelika Amend, Insolvenzverwalterin in Kronberg im Taunus.

Insolvenzplan für die Gläubiger

Nach Insolvenzeröffnung wird der Insolvenzplan erarbeitet, der den Gläubigern vorgestellt wird. Sie können Änderungen einbringen und müssen den Plan letztlich annehmen. Nach Einschätzungen des erfahrenen Insolvenzverwalters Dirk Pfeil in Frankfurt am Main könne es mehr als ein Vierteljahr dauern, bis den Gläubigern ein solcher Plan vorgelegt wird. Wie lange die Ausarbeitung dauern wird, sei derzeit nur schwer einzuschätzen.