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21.03.2010

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Wirtschaft
War der Richter im Pirate-Bay-Prozess befangen?
Verteidigung sieht Befangenheit des Richters

Wiederaufnahme des Pirate-Bay-Prozesses gefordert

Der Prozess gegen die Betreiber der schwedischen Tauschbörsen-Website "The Pirate Bay" ist möglicherweise von einem befangenen Richter geleitet worden. Richter Tomas Norstrom erklärte, er sei Mitglied zweier Organisationen zum Urheberrechtschutz in Schweden.

Richter Tomas Norstrom (Foto: AP) Großansicht des Bildes [Bildunterschrift: Richter Tomas Norstrom bestreitet einen Interessenskonflikt. ]
Norstrom sagte, er gehöre der Schwedischen Vereinigung für Copyright und der Schwedischen Vereinigung für den Schutz industriellen Eigentums an. Außerdem habe er bei Streitigkeiten über Internet-Domain-Namen mit einer Frau zusammengearbeitet, die im Pirate-Bay-Prozess als Vertreterin der US-Kino-Industrie aufgetreten war. Einen Interessenkonflikt habe es deswegen aber nicht gegeben, betonte er.

Die Verteidigung der Pirate-Bay-Betreiber kündigte an, eine Wiederaufnahme des Verfahrens zu fordern. Der Prozess sei mit Norstroms Eingeständnis zu einer Farce geworden, sagte ein Anwalt der Nachrichtenagentur AP. Die Verteidigung hätte früher Bescheid wissen müssen.

Wie funktioniert "Pirate Bay"?:

In der "Piratenbucht" und zahllosen ähnlichen Angeboten im Web läuft eine Suchmaschine, die von anderen Nutzern hinterlassene Wegweiser, die sogenannten "Torrents", findet. Wer einen Breitbandanschluss hat und sich ein kleines Programm auf dem Rechner installiert, kann ohne große Vorkenntnisse die neuesten CDs, Filme und Computerprogramme per "Torrent" herunterladen. Ähnlich wie beim Tauschbörsen-Urahn Napster kann dabei das Urheberrecht umgangen werden.
 

Zu Haftstrafen und Schadensersatz verurteilt

Die Betreiber von Pirate Bay waren vergangene Woche wegen Verletzung des Urheberrechts zu einjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Außerdem müssen sie Schadensersatz in Höhe von 30 Millionen Kronen (2,75 Millionen Euro) an Musik- und Filmunternehmen zahlen. Sie hatten bereits vor Norstroms Äußerung angekündigt, das Urteil morgen anzufechten.

Den Angeklagten wurde vorgeworfen, Millionen Internetnutzern ein Forum für den kostenlosen Download von Musik, Filmen und Computerspielen geboten und sie damit ermutigt zu haben, Urheberrechte zu verletzen. Sie verwiesen darauf, dass die Website selbst kein urheberrechtlich geschütztes Material zum Download bereithalte. Sie vermittle lediglich entsprechende Verbindungen.

Stand: 23.04.2009 17:48 Uhr
 

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