Seitenueberschrift
Hintergrund
Der Aktionsplan von Bund und Ländern
Nach dem Skandal um nicht gekennzeichnetes Pferdefleisch in Lebensmitteln wollen die Verbraucherschutzminister von Bund und Ländern mit einem Zehn-Punkte-Plan für mehr Sicherheit sorgen. Ein Überblick, was sich künftig ändern soll.
Kontrollen: In einem EU-weiten Programm sollen Produkte auf beigemischtes Pferdefleisch getestet werden. Dabei wird auch nach Tierarzneimitteln gesucht. Darüber hinaus soll in Deutschland nach weiteren nicht deklarierten Zutaten gefahndet werden.
Eigenkontrollen: Die Anforderungen an die Kontrollen, die Lebensmittelfirmen selbst vornehmen müssen, werden überprüft.
Meldepflichten: Überprüft werden soll auch, ob Unternehmen auch Fälle von Etikettenschwindel an die Länderbehörden melden müssen. Bisher gilt das nur bei Gesundheitsgefahr.
Verbraucherinformation: Für zurückgerufene Produkte soll eine zentrale Internetseite eingerichtet werden. Verbraucher können zudem einen Telefon-Service beim Bundesverbraucherministerium anrufen (Tel.: 0228/24 25 26 27, montags bis freitags 8.00 bis 18.00 Uhr).
Frühwarnsystem: Das Bundesministerium will die Entwicklung eines Frühwarnsystems prüfen. Dafür sollen etwa Produktionsmengen, Preisveränderungen und Warenströme beobachtet werden.
Sanktionen: Damit Täuschung sich nicht lohnt, sollen Strafen und Bußgelder überprüft werden. Das gilt auch für Möglichkeiten, unrechtmäßige Gewinne abzuschöpfen.
Herkunftsbezeichnung: Bund und Länder machen sich für eine erweiterte Kennzeichnung in der EU stark. Bisher muss die Herkunft der Zutaten bei verarbeiteten Produkten nicht angegeben werden.
Stärkung der Regionen: Regionale Wirtschaftskreisläufe sollen gefördert und mehr Klarheit bei der Kennzeichnung regionaler Produkte geschaffen werden.
Stand: 18.02.2013 20:11 Uhr
