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Energiewende

Kritik der Bundesnetzagentur

Der Netzausbau hinkt hinterher

Der Ausbau der Höchstspannungsstromnetze in Deutschland kommt nach Angaben der Bundesnetzagentur nur schleppend voran. Die meisten Projekte, die schon vor der Energiewende im Jahr 2009 mit dem Energieleitungsgesetz angeschoben wurden, litten unter teils massiven Vezögerungen. Der Ausbau müsse dringend beschleunigt werden, forderte Präsident Jochen Homann.

Die Aufsichtsbehörde kritisierte weiter, schon seit Mai seien die bundesweiten Zahlen zum Netzausbau unverändert. Bisher seien nur 214 Kilometer von insgesamt gut 1800 Kilometer Leitungen fertiggestellt worden - und bis Jahresende kämen zudem wohl nur 35 Kilometer hinzu. Von 24 Leitungen seien nur zwei in Betrieb gegangen, bei 15 von 24 Vorhaben komme es zu einem Zeitverzug von voraussichtlich einem bis fünf Jahren.

Bedarf nach Atomausstieg massiv gestiegen

Durch den Atomausstieg und den Ausbau der Erneuerbaren Energien geht der Bedarf an neuen Höchstspannungsübertragungsnetzen in den kommenden Jahren weit über die im Jahr 2009 geplanten 1800 Kilometer hinaus. Um den Ausstieg aus der Atomenergie zu schaffen, werden laut dem Netzentwicklungsplan der Bundesregierung 3800 Kilometer an neuen Stromautobahnen benötigt. Weitere 4400 Kilometer des bestehenden Netzes sollen optimiert und damit fit gemacht werden für die schwankende Einspeisung von Wind- und Sonnenenergie.

Die Bundesregierung zog bereits Konsequenzen aus den Verzögerungen und legte mit dem seit 2011 geltenden Netzausbaubeschleunigungsgesetz nach. Es bündelt zahlreiche Kompetenzen bei der Bundesnetzagentur und soll die Dauer der Planungs- und Bauphase für Stromautobahnen von zehn auf vier Jahre verkürzen.

Rösler: Verfahren beschleunigen

Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler sprach in der "Passauer Neuen Presse" dagegen von erheblichen Fortschritten beim Ausbau der Netze. "Dennoch müssen wir prüfen, ob und wie wir die Verfahren weiter beschleunigen können", sagte der FDP-Politiker. Dazu zählten auch Überlegungen, vorübergehend europäische Umweltstandards außer Kraft zu setzen. Bei Klagen im Zusammenhang mit dem Bau von Leitungen müsse eine einzige Gerichtsinstanz ausreichen.

Stand: 03.08.2012 16:27 Uhr

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