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Urteil des Landgerichts Düsseldorf
Nespresso muss Kaffee-Konkurrenz dulden
Der Schweizer Nahrungsmittelriese Nestlé muss in seinen Nespresso-Maschinen auch weiterhin den Kaffee von Konkurrenten dulden. Das hat das Landgericht Düsseldorf entschieden. Es wies eine Patentschutzklage des Herstellers Nestec - einer ebenfalls in der Schweiz sitzenden Nestlé-Tochter - zurück. Damit ist der Weg frei für die bis zu einem Drittel billigeren Alternativen zu den hochpreisigen Originalkapseln.
Nestec wollte den Konkurrenten Ethical Coffee Company und Betron vorschreiben lassen, ihre billiger angebotenen Kaffeekapseln mit dem Hinweis zu versehen, sie seien nicht für Nespresso geeignet.
Kapsel kein "Herzstück"
Nach Auffassung des Gerichts ist jedoch die Kaffeekapsel zwar Bestandteil, aber nicht funktionales "Herzstück" der insgesamt patentierten Nespresso-Maschine. Deren Käufer dürften erwarten, dass sie das Gerät nicht nur mit den dafür vorgesehenen Originalkapseln benutzen können, heißt es in der Urteilsbegründung. Das Recht der Verbraucher auf einen ungehinderten Gebrauch ihres Eigentums habe hier Vorrang vor den Schutzinteressen von Nestlé. Die Anwältin der beklagten Firmen argumentierte ebenfalls, die Kaffeekapseln seien ein gängiger Gebrauchsgegenstand. Nestec kann gegen die Urteile Berufung beim Oberlandesgericht Düsseldorf einlegen.
Heiß umkämpfter Markt
Der Markt für Portionskaffee ist äußerst lukrativ und heiß umkämpft. Er wuchs im vergangenen Jahr um 30 Prozent, obwohl die Kapseln wesentlich teurer sind als loser Kaffee und viel Müll hinterlassen. Die Firma Ethical Coffee Company, gegen die Nestlé jetzt vor Gericht unterlag, wirbt mit Kapseln, die sich im Abfall selbst zersetzen.
(Aktenzeichen 4b O 81/12 und 4b O 82/12)
Stand: 16.08.2012 13:54 Uhr
