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Wirtschaft
Kabinett beschließt Mindestlohn für Zeitarbeit
Lohnuntergrenze für 900.000 Beschäftigte

Kabinett beschließt Mindestlohn für Zeitarbeit

Zeitarbeit (Foto: picture alliance / dpa) Großansicht des Bildes [Bildunterschrift: Für Zeitarbeits-Beschäftigte gelten ab Jahresbeginn Mindestlöhne. ]
Die Bundesregierung hat neue Mindestlöhne für etwa zwei Millionen Beschäftigte beschlossen. In seiner letzten Sitzung in diesem Jahr billigte das Kabinett entsprechende Verordnungen von Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) für die Zeitarbeitsbranche sowie für das Gebäudereiniger- und das Dachdeckerhandwerk. Damit werden zwischen den Tarifpartnern ausgehandelte Mindestlöhne für die gesamte Branche verbindlich und gelten auch für nicht tarifgebundene und ausländische Firmen. Für etwa 900.000 Zeitarbeiter ist damit ab Anfang 2012 erstmals eine Lohnuntergrenze in Kraft.

Mindestlöhne nun für etwa vier Millionen Beschäftigte

Für etwa 90.000 Dachdecker sowie fast eine Million Gebäudereiniger werden die Mindestlöhne erhöht. Im kommenden Jahr arbeiten somit etwa vier Millionen Beschäftigte in Branchen, für die unterschiedliche Mindestlöhne gelten.

Für die Zeitarbeit wird ein Mindestlohn von 7,89 Euro im Westen und von 7,01 Euro im Osten vom 1. Januar 2012 an vorgeschrieben. Sie steigen am 1. November 2012 auf 8,19 Euro im Westen und 7,50 Euro im Osten. Im Dachdeckerhandwerk müssen ab Jahresanfang mindestens 11,00 Euro pro Stunde gezahlt werden. Im Gebäudereinigerhandwerk steigt der Mindestlohn für die Innenreinigung auf 8,82 Euro im Westen und 7,33 Euro im Osten. In der Glas- und Außenreinigung betragen die Mindestlöhne unverändert 11,33 Euro im Westen und 8,88 Euro im Osten.

Stand: 20.12.2011 11:27 Uhr
 

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