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Wirtschaft
Für Gebäudereiniger gilt wieder ein Mindestlohn
Neue Sätze in Kraft

Für Gebäudereiniger gilt wieder ein Mindestlohn

Für die rund 830.000 Gebäudereiniger gilt von heute an ein Mindestlohn. Der niedrigste Lohn liegt nun bei 6,83 Euro im Osten und bei 8,40 Euro im Westen. Der Mindestlohn für Glas- und Fassadenreiniger beträgt 11,13 Euro im Westen und 8,66 im Osten. Alle Sätze werden zum 1. Januar weiter angehoben.

Fensterputzer reinigen ein Glasdach (Foto: dpa) Großansicht des Bildes [Bildunterschrift: Gebäudereiniger putzen eine Glasfassade in Dresden: Für sie gilt von heute an ein Mindestlohn von 8,66 Euro. ]

Arbeitgeber und Gewerkschaften hatten sich im Tarifausschuss einstimmig auf neue, höhere Mindestlöhne verständigt, da die alten Tarifverträge ausgelaufen waren.

Trotz ihrer grundsätzlichen Vorbehalte gegen Mindestlöhne hatte die FDP sich nach der Zustimmung des Tarifausschusses mit der Ausweitung einverstanden erklärt. Eine weitere Anhebung ist 2011 vorsehen - auf 7,00 Euro im Osten und 8,55 Euro im Westen. Auch im Dachdeckerhandwerk soll in der nächsten Woche ein Mindestlohn in Kraft treten.

Stand: 10.03.2010 13:23 Uhr
 

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