EU überprüft erneut staatliche Beihilfen Deutscher Post droht neue Millionenrückzahlung

Stand: 12.09.2007 14:03 Uhr

Der Deutschen Post droht erneut eine millionenschwere Rückzahlung. Die EU-Kommission eröffnete ein Prüfverfahren gegen die Bundesrepublik, weil der Bonner Konzern möglicherweise zuviel Beihilfen vom Staat bekam. 2002 musste die Deutsche Post bereits 572 Millionen Euro unerlaubter Beihilfen zurückzahlen.

Die EU-Kommission will überprüfen, ob die Deutsche Post über die bereits bekannte Summe hinaus unerlaubte staatliche Beihilfen für ihren Post-Universaldienst erhalten hat. Ein Prüfverfahren gegen Deutschland sei eingeleitet worden, um festzustellen, ob Ausgleichszahlungen an die Post mit den Beihilfevorschriften der EU vereinbar seien, teilte die Kommission mit.

Untersucht werden sollen alle Transfers öffentlicher Mittel an die Deutsche Post AG und ihren Vorgänger Postdienst ab 1989, wie die Brüsseler Behörde mitteilte. Nach EU-Recht können die Deutsche Post und andere Exmonopolisten vom Staat Ausgleichszahlungen dafür erhalten, dass sie den so genannten Universaldienst aufrechterhalten - also eine flächendeckende Zustellung und Abholung von Briefen auch in wirtschaftlich unrentablen Regionen. Sie dürfen aber diese Zahlungen nicht zur Quersubventionierung anderer Bereiche verwenden und auch keine überhöhten Gewinne erzielen, stellte die Kommission fest. EU-Kommissionssprecher Jonathan Todd unterstrich, das Ergebnis der Prüfung sei offen. "Die Untersuchung kann auch zu dem Ergebnis kommen, dass es keine Beihilfe gab", sagte er.

Post musste bereits 572 Millionen zurückgeben

Die EU-Kommission hatte bereits 2002 die Post zur Rückzahlung von ihrer Ansicht nach unerlaubt erhaltener Beihilfen in Höhe von 572 Millionen Euro an die Bundesregierung gezwungen. Die Post hatte dies angefochten und rechnet für Ende des Jahres mit einer Entscheidung des europäischen Gerichtes. Die erneute Prüfung der EU kommt für die Bonner daher überraschend. "Es ist völlig unverständlich, dass die Kommission trotz des anhängigen Verfahrens erneut in die Prüfung einsteigen will", sagte ein Konzernsprecher. Zudem sei der Konzern in den vergangenen Jahren reichlich durchleuchtet worden.

Private Konkurrenten legten ebenfalls nach der Entscheidung von 2002 Beschwerde bei der EU ein. Die finanziellen Vorteile der Post seien über die zurückgeforderte Summe hinausgegangen.