Finanzierungsgesetz verabschiedet Grünes Licht für Ausstieg aus der Steinkohle

Stand: 08.08.2007 14:08 Uhr

Das Kabinett hat nach einer Jahrhunderte langen Geschichte das Ende des hoch subventionierten deutschen Steinkohlebergbaus eingeleitet. Die Regierung stimmte dem Gesetz zu, mit dem die auf 30 Milliarden Euro geschätzten Kosten für den Ausstieg zwischen Bund und Ländern aufgeteilt werden.

Die Bundesregierung hat eine weitere Voraussetzung für den Ausstieg aus dem unwirtschaftlichen Steinkohlebergbau im Jahr 2018 geschaffen. Das Kabinett stimmte dem Entwurf eines Finanzierungsgesetzes zu, das die Aufteilung der veranschlagten Kosten von fast 30 Milliarden Euro auf den Bund und die Kohleländer Nordrhein-Westfalen und Saarland regelt. Rund 21,6 Milliarden Euro für Beihilfen und Anpassungsgeld für Bergleute müssen aus Steuermitteln bezahlt werden. Davon trägt der Bund mit bis zu 17 Milliarden Euro den Löwenanteil. Bundestag und Bundesrat müssen dem Gesetz noch zustimmen.

SPD und Union hatten monatelang über das Ende des Bergbaus und die Besetzung der Kohle-Stiftung gestritten. Die Union verhinderte, dass der von der SPD favorisierte RAG-Chef Werner Müller an die Spitze der Stiftung rückte. Der frühere Wirtschaftsminister bleibt nun RAG-Chef und soll im nächsten Jahr den profitablen "weißen Bereich" aus Immobilien, Kraftwerken und Chemie an die Börse bringen.

Stiftung soll "Ewigkeitskosten" bezahlen

Die daraus erwarteten etwa fünf Milliarden Euro werden von einer Stiftung verwaltet, die den Bergbau ("schwarzer Bereich") der RAG abwickelt. Durch Zinserträge soll der Kapitalstock auf 8,5 Milliarden Euro anwachsen. Die "Ewigkeitskosten" wie Dauerbergschäden und das Abpumpen des Grundwassers, die auf 6,9 Milliarden Euro veranschlagt sind, werden von der Stiftung beglichen. Der Bund stellt bis zu 1,6 Milliarden Euro bereit, um Pensionsverpflichtungen der Bergbaufirmen oder sonstige Bergschäden zu regulieren. Auf NRW entfallen bis zu 463 Millionen Euro, die RAG stellt 61 Millionen Euro zur Verfügung.

Erneute Ausstiegsprüfung in fünf Jahren

Im Kohlekompromiss vom Frühjahr hatte die SPD im Gesetz die Option durchgesetzt, dass der Bundestag 2012 den Ausstieg noch einmal überprüfen kann. In der SPD wird gehofft, dass die zu teure deutsche Steinkohle auf dem Weltmarkt doch noch konkurrenzfähig wird. Während NRW-Ministerpräsident Jürgen Rüttgers den Ausstieg als "unumkehrbar" bezeichnete, betonte Vize-Kanzler Franz Müntefering, die erneute Überprüfung des Beschlusses im Jahr 2012 nehme die Regierung "ernst, sehr ernst". Das sei Bedingung für den Kohlekompromiss gewesen.

Aktuell arbeiten in acht Zechen rund 35.000 Bergleute. Betriebsbedingte Kündigungen sind ausgeschlossen. Kumpel, die durch Zechenschließungen ihren Job verlieren, erhalten nach ihrer Entlassung bis zu fünf Jahre lang Anpassungsgeld.