Neue EU-Fluggastrechte Ab heute Geld zurück bei Überbuchung

Stand: 14.10.2010 17:26 Uhr

Wer als Passagier am Boden "sitzen" gelassen wird, kann seine Fluggesellschaft zur Kasse bitten: Ab heute gilt eine neue EU-Verordnung, die versetzten Flugreisenden höhere Entschädigungen als bisher zugesteht. Verbraucherschützer warnen allerdings vor Grauzonen.

Die Verbraucherzentrale Bundesverband hat die neuen Fluggastrechte begrüßt, gleichzeitig aber weitere Verbesserungen angemahnt. Mit der Verordnung werde der Praxis der pauschalen Überbuchungen zwar ein Riegel vorgeschoben, es gebe aber auch ein paar Fragezeichen, sagte Verbandsvorstand Edda Müller.

So fehle beispielsweise eine Obergrenze für die Frist zum Einchecken der Fluggäste. Damit könne eine Gesellschaft Kunden zwingen, bereits zwei Stunden vor Abflug einzuchecken, um den Anspruch auf eine Beförderung oder Ausgleichszahlung nicht zu verlieren. "Was bringt es, wenn ich mehr Rechte habe, dafür aber zwei Stunden vor Abflug am Flughafen sein muss", sagte Müller. Auch in der Frage der Haftung bei unvorhergesehenen Ereignissen gebe es noch Grauzonen.

Ferner müssten unvorhersehbare Ereignisse, die zu Verspätungen oder Annullierungen von Flügen führen können, genau definiert werden. Müller rief die Kunden auf, ihre Rechte auch konsequent einzufordern. Die Verbraucherzentralen oder die Schlichtungsstelle Mobilität des Verkehrsclubs böten dazu Hilfe und Beratung an.

Bis zu 600 Euro Ausgleich

Die neue EU-Verordnung für Fluggäste tritt heute in Kraft und sieht höhere Entschädigungen bei Überbuchung, Annullierung oder Verspätung vor. Ist ein Flug beispielsweise überbucht, muss die Fluggesellschaft zunächst Passagiere suchen, die freiwillig gegen eine entsprechende Unterstützungsleistung auf die Beförderung verzichten. Fluggäste, denen die Beförderung gegen ihren Willen verweigert wird, können zwischen der vollständigen Erstattung des Flugpreises und einem Ersatzflug wählen. Außerdem muss das Luftfahrtunternehmen einen finanziellen Ausgleich leisten. Für Flüge bis 1500 Kilometer hat die EU 250 Euro festgelegt, für solche bis 3500 Kilometer 400 Euro und für längere Strecken 600 Euro.

Lufthansa reagiert gelassen

Die Lufthansa rechnet durch die neue Verordnung nicht mit zusätzlichen größeren Kosten. Entschädigungsleistungen von der Hotelübernachtung bis zum Erfrischungsgetränk würden schon länger angeboten. Gesellschaften, die diese Leistungen bisher noch nicht erbrachten, müssten allerdings mit erheblichem zusätzlichen Personalaufwand rechnen, sagte der Leiter der Konzernpolitik der Lufthansa, Thomas Kropp. Die Lufthansa fordere zudem eine einheitliche europäische Luftsicherung. Dies würde auch die Pünktlichkeit der Flüge deutlich erhöhen.

Brüssel plant weitere Initiative

Um die Passagierrechte noch weiter auszubauen, schlug Verkehrskommissar Jacques Barrot in Brüssel weitere Rechte für behinderte Passagiere vor, die aber erst noch von den EU-Regierungen und dem EU-Parlament beraten werden müssen. Um auch körperbehinderten Passagieren die Möglichkeit zum Fliegen zu garantieren, schlug die Kommission verbindliche Vorgaben für Fluggesellschaften und Flughäfen vor. Danach soll es Fluglinien verboten werden, Passagiere auf Grund ihres Alters oder von Behinderungen abzuweisen. Hilfe auf Flughäfen und an Bord des Flugzeuges soll kostenlos angeboten werden.