Hintergrund

Hintergrund Kombilohn - mit Zuschuss in den Job

Stand: 25.08.2007 23:46 Uhr

Eine Zahl steht für das Problem: Knapp 40 Prozent aller Arbeitslosen haben keine Berufsausbildung, unter den Langzeitarbeitslosen noch mehr. Rund 1,7 Millionen Menschen ohne Ausbildung suchten im November 2005 einen neuen Job. Vor allem um sie geht es, denn Kombilöhne sollen Erwerbslose dazu bewegen, Jobs anzunehmen, für die nur wenige Euro Stundenlohn gezahlt werden.

Zuschuss plus Niedriglohn soll Jobs attraktiv machen

In manchen Niedriglohn-Branchen lässt sich mit dem regulären Lohn kaum noch der Lebensunterhalt bestreiten. Da gibt es kaum Grund zu arbeiten, wenn die staatliche Unterstützung - in Form von Arbeitslosengeld II plus Zuschüssen für Miete, Kinder und so weiter - mehr einbringt.

Die Idee des Kombilohns ist daher: Der Staat gibt Zuschüsse zum Lohn, um die Jobs attraktiv zu machen. Die Vertreter der Kombilohn-Modelle gehen dabei natürlich davon aus, dass es Arbeitsplätze gibt, die vor allem wegen der geringen Lohnhöhe nicht besetzt werden können.

Bisherige Erfahrungen entmutigend

Kombilohn-Modelle gibt es bereits. Sie sind in der Regel auf bestimmte Gruppen und Zeiträume beschränkt. So erhalten Arbeitgeber bei der Einstellung "förderungsbedürftiger Arbeitnehmer" - etwa älterer Langzeitarbeitsloser - für bis zu zwölf Monate Zuschüsse von bis zu 50 Prozent zum Lohn oder Gehalt des Arbeitnehmers.

Wenig erfolgreich war das "Mainzer Modell", mit dem vor einigen Jahren die rot-grüne Koalition Kombilöhne erprobte. Nur wenige tausende Arbeitnehmer in den Testländern Rheinland-Pfalz und Brandenburg kamen durch die Zuschüsse zum Einkommen in eine neue Beschäftigung.

Kombilohn ist teueres Förderungselement

Kombilohn-Modelle kosten Geld. Hans-Werner Sinn vom Münchner Ifo-Institut will daher in seinem Kombilohn-Modell das Arbeitslosengeld II senken. Zugleich sollen die Zuverdienstmöglichkeiten verbessert werden. Zudem soll jedem ALG-II-Empfänger ein Job garantiert werden.

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit hält das für abwegig. Schließlich müssten dann im gemeinnützigen Bereich für drei Millionen Menschen Jobs geschaffen werden.

Als eine Art Kombilohn könnte auch der Ein-Euro-Job gelten. Dieser allein lohnt sich nicht. Erst zusammen mit den "staatlichen Transferleistungen" - Arbeitslosengeld II und Zuschüssen – rentiert er sich. Kritisch sehen Experten, dass einige ALG-II-Bezieher dadurch mit weniger Arbeitszeit praktisch das gleiche Einkommen erzielen können wie in einem Niedriglohnjob.

Ein Problem aller Kombilohn-Modelle: So genannte "Mitnahme-Effekte", etwa wenn Firmen durch die Subventionierung der Löhne das Lohnniveau drücken. Bei weit reichenden Kombilohn-Modellen halten einige Experten die Festlegung von Mindestlöhnen daher für notwendig. Auch könnten Arbeitgeber Stellen streichen, um dann mit Kombilohn-Beziehern billiger produzieren zu können.

Freibeträge – der bessere Weg?

Einige Fachleute halten die Job-Förderung im Niedriglohnbereich durch eine Entlastung bei den Sozialversicherungsbeiträgen für die beste Lösung. Freibeträge könnten die Kosten der Arbeitgeber deutlich senken. Das brächte allerdings eine Belastung der Sozialversicherungen mit sich. Schließlich fehlen Kranken- und Rentenversicherung bereits jetzt Beiträge. Sie werden daher bereits massiv mit Steuergeldern subventioniert. Viele Experten halten Kombilöhne daher nur bei gleichzeitiger Einschränkung anderer staatlicher Leistungen für möglich.

Andere Länder - andere Voraussetzungen

In vielen Ländern werden Kombilohn-Modelle getestet oder eingesetzt. In den USA gilt seit vielen Jahren der "Earned Income Tax Credit" (EITC ). Das Prinzip: Wer wenig verdient bekommt einen Zuschuss vom Finanzamt. Bis zu einem gewissen Verdienst steigt der Zuschuss an, dann nimmt er wieder ab. Das Konzept der "negativen Einkommensteuer", die häufig mit dem EITC verglichen wird, ist im Übrigen ein etwas anderes Modell, da es für arbeitende wie arbeitslose Bürger gilt.

Die Voraussetzungen für Kombilohn-Modelle unterscheiden sich in anderen Ländern aber teilweise stark von denen in Deutschland. Die soziale Sicherung ist in den USA wesentlich geringer als in der Bundesrepublik. Mit dem EITC sollen vor allem die "working poor" gefördert werden, also Menschen, die trotz Arbeit unter dem Existenzminimum bleiben.

Wegen der vergleichsweise hohen sozialen Sicherung in Deutschland sind Experten daher skeptisch bei der Übertragung solcher Modelle. Entscheidend ist für sie die Frage: Soll die Existenzsicherung in der Bundesrepublik auf dem bisherigen Stand bleiben oder gesenkt werden?