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[Bildunterschrift: Bei Manroland muss jeder zweite Beschäftigte gehen. ]
Der insolvente Druckmaschinenhersteller Manroland hat sein Personal über die Details des geplanten Stellenabbaus informiert. In den drei Werken verlieren laut Angaben des Betriebsrats insgesamt etwa 2400 Beschäftigte ihren Arbeitsplatz. Am größten Standort in Augsburg will der neue Eigentümer, die Possehl-Gruppe, knapp 1400 Mitarbeiter übernehmen. Fast 900 Stellen fallen weg. In Offenbach werden etwa 1000 der bislang 1750 Jobs gestrichen. Im Werk in Plauen bleiben von den 800 Stellen nur 300 übrig. 500 Beschäftigte müssen gehen.
Für Empörung beim Betriebsrat sorgte das Verfahren, mit dem die Mitarbeiter über ihre Zukunft informiert wurden. Demnach mussten sie sich an Tischen anstellen und einen Umschlag abholen. Der Betriebsratsvorsitzende Jürgen Bänsch sagte: "Das erinnert sehr stark - jeder sagt das - an Lämmer, die man zur Schlachtbank führt. Das ist schauderhaft, das ist unmenschlich."
[Bildunterschrift: Manroland wird laut Beschluss des Gläubigerausschusses zerschlagen. ]
Der Gläubigerausschuss des insolventen Unternehmens hatte vergangene Woche bekanntgegeben, dass Manroland zerschlagen werden soll. Die Standorte in Augsburg und später auch Plauen sollen demnach an die Lübecker Possehl-Gruppe verkauft werden. In Offenbach will das Management mit einem sogenannten Buy-out-Verfahren den Betrieb sanieren und einen Investor suchen. Das hessische Wirtschaftsministerium prüft derzeit, ob es die nötigen Landesbürgschaften übernimmt. "Wir verhandeln seit Montag früh", sagte ein Ministeriumssprecher.
Nach der Entlassungswelle bei Manroland droht den Betroffenen ein schnelleres Abrutschen in die Arbeitslosigkeit. Die Transfergesellschaften an den drei Standorten sollten für eine Dauer von sechs Monaten eingerichtet werden, sagte ein Sprecher des Insolvenzverwalters Werner Schneider. Nach dem Sozialgesetzbuch wären maximal zwölf Monate Dauer möglich. Es sei aber Verhandlungssache zwischen Arbeitnehmern und Insolvenzverwaltung, wie lange die Gesellschaften agieren sollen, erklärte die hessische Regionaldirektion der Arbeitsagentur. Entscheidend sei die verfügbare Masse.
In einer Transfergesellschaft erhalten die Mitarbeiter das sogenannte Transfer-Kurzarbeitergeld, das aus Versicherungsbeiträgen der Arbeitsagentur stammt. Diese Zeit gilt nicht als Arbeitslosigkeit. Die Transfergesellschaften sollen die Betroffenen qualifizieren und in andere Jobs vermitteln.
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