Einstweilige Verfügung erlassen Gericht stoppt Pilotenstreik bei der Lufthansa

Stand: 09.09.2015 13:58 Uhr

Der Pilotenstreik bei der Lufthansa ist vorerst gestoppt: Das Hessische Landesarbeitsgericht erließ eine einstweilige Verfügung gegen die streikende Gewerkschaft Cockpit - und entschied damit anders als die Arbeitsgerichte Frankfurt und Köln. Der Sonderflugplan gilt aber noch.

Das Hessische Landesarbeitsgericht hat den Pilotenstreik bei der Lufthansa vorerst gestoppt. Das Gericht erließ eine einstweilige Verfügung gegen die streikende Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit (VC).

Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass sich der Streik auch gegen das "Wings" genannte Sparprogramm der Fluglinie richte - und damit gegen ein tarifvertraglich nicht regelbares Ziel.

Mit dem "Wings"-Konzept verfolgt die Lufthansa das Ziel, im Konkurrenzkampf mit den Wettbewerbern auf mehr Strecken Billigflüge anzubieten. Das Personal der "Wings"-Töchter soll nicht nach den Lufthansa-Tarifen bezahlt werden, sondern schlechter.

Cockpit bricht Streik ab - Sonderflugplan bleibt heute noch

Cockpit brach derweil den Streik ab. Man folge damit der Gerichtsentscheidung, sagte Sprecher Markus Wahl. Die Kollegen seien aufgefordert, sich ab sofort wieder für den Dienst zur Verfügung zu stellen. Lufthansa hat bereits angekündigt, dass man aus Gründen der Planungssicherheit aber erst am Donnerstag zum Normalbetrieb zurückkehren könne. Der Sonderflugplan bleibt demnach heute noch in Kraft. Die Lufthansa hatte wegen des Streiks für heute 1000 Flüge gestrichen.

Kurz- und Mittelstrecke bestreikt

Der Ausstand der Piloten bei der Lufthansa war um Mitternacht in die nächste Runde gegangen. Nachdem gestern die Langstrecken bestreikt wurden, waren nun die Mittel- und Kurzstrecken dran. Für innerdeutsche Strecken wurden die Fluggäste auf die Bahn verwiesen, zudem sollten auch Jets anderer Gesellschaften aus dem Lufthansa-Konzern eingesetzt werden.

Zentrale Streitpunkte zwischen Lufthansa und Cockpit

Übergangsversorgung: Bis Ende 2013 konnten Piloten frühestens mit 55 Jahren in Rente gehen, für bis zu 60 Prozent der Bezüge. Die Lufthansa will die Altersgrenze auf 61 Jahre erhöhen und die Piloten stärker an der Finanzierung beteiligen. Cockpit lehnt dies ab.

Betriebsrente: Lufthansa hatte die Vereinbarungen über die Betriebsrenten gekippt. Begründung: Die Zahlungen seien wegen der niedrigen Zinsen an den Kapitalmärkten nicht mehr finanzierbar. Falls keine Einigung kommt, gehen Lufthansa-Neueinsteiger leer aus. Für andere Angestellte ändert sich nichts. Nicht nur Cockpit, auch andere Gewerkschaften protestieren gegen die gekippte Betriebsrente bei der Lufthansa.

Vergütung: Cockpit pocht auf zehn Prozent mehr Gehalt über 24 Monate. Die Lufthansa bietet zunächst eine vom Geschäftserfolg abhängige Steigerung an, ab 2016 dann ein Plus von drei Prozent.

Gegen den Cockpit-Streik hatte die Airline nicht nur in Hessen, sondern auch in Nordrhein-Westfalen geklagt. Eigentlich sollte sich das Landesarbeitsgericht Köln am Nachmittag mit der Klage der Lufthansa-Tochter Germanwings befassen. Nach der Entscheidung in Hessen nahm Germanwings den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Gewerkschaft aber zurück, teilte das Landesarbeitsgericht mit.

In niedrigeren Instanzen hatten die Lufthansa und Germanwings juristische Niederlagen erlitten. Sowohl das Arbeitsgericht Frankfurt als auch das Arbeitsgericht Köln wiesen in erster Instanz die Eil-Klagen der Luftlinien ab. Es handele sich nicht um einen unverhältnismäßigen Streit, ein unzulässiges Ziel sei nicht zu erkennen, hieß es in der Begründung. Eine gütliche Einigung hatten beide Parteien vor Gericht abgelehnt.