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Urteil des Oberlandesgerichts Dresden
Bearbeitungsgebühren für Kredite sind unzulässig
Banken dürfen für die Bearbeitung von Verbraucherkrediten keine Gebühren verlangen. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Dresden hervor.
Banken und Sparkassen verlangen die Bearbeitungsgebühren zusätzlich zu den Zinsen. Sie begründen dies mit ihrem Beratungsaufwand und der Prüfung der Kreditwürdigkeit des Kunden. In dem nun entschiedenen Fall berechnete die Sparkasse Chemnitz zwei Prozent des ursprünglichen Kreditbetrags. Dies erklärten die Richter für unzulässig. Sie reihten sich damit in eine Liste von Urteilen ein, die in ähnlicher Weise ergangen waren, etwa bei den Oberlandesgerichten in Bamberg, in Zweibrücken, in Karlsruhe oder Celle.
Das endgültige Aus für die Gebühr bedeutet dies aber nicht. "Solange es keine höchstrichterliche Rechtsprechung gibt, liegt es im geschäftspolitischen Ermessen der einzelnen Institute, zu entscheiden, ob sie für Verbraucherkredite eine Bearbeitungsgebühr berechnen", sagte ein Sprecher der Deutschen Kreditwirtschaft. Dazu wird es aber zunächst nicht kommen: Die Chemnitzer Sparkasse zog ihre Revision zurück und verzichtet damit auf einen Urteilsspruch des Bundesgerichtshofs.
Verbraucherzentrale: Bearbeitungsgebühren zurückfordern
Die Verbraucherzentrale Sachsen begrüßte das Urteil. Mit den Bearbeitungsgebühren für Kredite wollten Banken und Sparkassen sich "einmal mehr für Tätigkeiten, die in ihrem eigenen Interesse liegen, bezahlen lassen", erklärte die Finanzexpertin der Verbraucherzentrale, Andrea Heyer. Das dies unzulässig sei, sei bekannt, dennoch würden "immer wieder derartige Preisklauseln kreiert". Heyer rief die Verbraucher dazu auf, zu viel gezahlte Bearbeitungsgebühren zurückzufordern,
(Az: 8 U 662/11)
Stand: 24.08.2012 15:25 Uhr
